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Makler-Tricks Wer zahlt die Provision?

Seit dem 1. Juni gilt bei der Wohnungssuche das Bestellerprinzip: Wer einen Makler beauftragt, zahlt dessen Provision. Eigentlich gut für die Mieter. Eigentlich. Denn die Makler haben Wege gefunden, das Prinzip zu umgehen.

Von: Christian Orth

Stand: 01.06.2015 | Archiv

Trotz Bestellerprinzip: Mit diesen Tricks zahlen die Mieter | Bild: BR/Westner

Ein Umzug ist teuer. Vor allem, wenn man mehr als zwei Monatsmieten an einen Makler bezahlen muss, obwohl man den gar nicht beauftragt hat. Doch das ändert sich jetzt. Ab dem 1. Juni gilt das so genannte Bestellerprinzip. Danach soll derjenige die Makler-Kosten bezahlen, der ihn beauftragt hat. Eigentlich gut für die Mieter, weil es in den meisten Fällen der Vermieter ist, der den Makler einschaltet. Eigentlich. Denn die Makler haben sich schon darauf vorbereitet und Wege gefunden, das Bestellerprinzip zu umgehen.

1. Der Formular-Trick

Beim Formular-Trick wird einfach so getan, als ob der Mieter den Makler beauftragt hätte. Und das geht so: Bei einem Besichtigungstermin vergibt der Makler Formulare an alle Interessenten. In diesen Formularen muss man als Interessent unterschreiben, dass man selbst in Wahrheit den Makler beauftragt hat. Also laut Bestellerprinzip wird man zum Besteller und muss bezahlen. Der Vermieter ist dadurch fein raus. Eine Schwäche hat diese Methode aber: Sie ist sehr anfällig für Kontrollen und Klagen. Dem Makler droht dann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

2. Übertriebene Abstandszahlungen

Die Küche im Altbau hat definitiv schon bessere Zeiten gesehen - in den 70er Jahren eingebaut, heute marode und altmodisch. Wenn man die Wohnung aber nur unter der Bedingung bekommt, dass man die Küche übernimmt und die dann plötzlich 2.000 Euro kostet, ist das ein klares Indiz für den Trick mit den Abstandszahlungen. Denn mit dieser Masche werden für Möbel und andere Einbauten völlig übertriebene Preise verlangt, um die wegfallende Provision über einen anderen Weg wieder einzunehmen. Wirklich erlaubt ist das natürlich nicht. Denn laut Mieterbund darf der Vermieter nicht mehr für Möbel verlangen als die aktuell wert sind plus 50 Prozent. Ob und wie das allerdings kontrolliert wird, ist unklar.

3. Die geheime Homepage

Bisher haben Vermieter und Makler Wohnungen bei großen Immobilienportalen im Internet eingestellt. Mit Trick Nummer 3 ist damit Schluss: Die Vermieter erstellen eine eigene Webseite für eine Wohnung, inklusive Fotos und Beschreibung. Die Webseite wird aber so angelegt, dass sie für Suchmaschinen schwer zu finden ist und damit quasi geheim. In der Theorie müssen Mieter dann also einen Makler beauftragen, denn nur der kennt die Adresse der Webseite. Tadaaa: Da ist die gewünschte Wohnung. Das Gemeine: Der Mieter hat den Makler bestellt und muss ihn auch bezahlen.

Was tun, wenn man abgezockt wurde?

Provisionen und andere versteckte Kosten können innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden. Beim Deutschen Mieterbund gibt's dazu alle Infos.


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Sessionale Startup GbR, Donnerstag, 04.Juni 2015, 11:52 Uhr

1. Makler tricksen - Weshalb?

Die nun in Berlin neu eingeführte Mietpreisbremse verändert die Immobilienbranche. Sie ist mieterfreundlich, allerdings stark ausgehöhlt. Sie ist vermieterunfreundlich, allerdings leicht auszuhöhlen. Sie ist höchst maklerfeindlich, und dies ist wahrscheinlich der Grund, der Tricksereien unabwendbar für die Überlebensfähigkeit der Branche macht...

Lesen Sie hierzu eine Analyse zu der neuen Gesetzgebung, und was sie für Mieter, Vermieter und Makler bedeuten kann:

"Die Mietpreisbremse bremst uns aus."
http://www.sessionale.de/mietpreisbremse.html

Viel Spaß beim Lesen!