Schwangerschaftsabbruch In Bayern ist es für Frauen besonders schwer
Wenn eine Frau in Bayern eine Schwangerschaft abbrechen will, ist es für sie schwerer als in anderen Regionen eine Klinik zu finden, die diese Abtreibung macht. Vor allem, wenn die Frau nicht in einer großen Stadt wohnt.
Von: Linda Becker
Stand: 13.12.2018
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Drei Jahre Gefängnis für eine Abtreibung – klingt nach Vergangenheit, ist in Deutschland aber Realität. Denn Schwangerschaftsabbrüche sind immernoch rechtswidrig, in der Praxis aber straffrei - unter bestimmten Voraussetzungen.
§ 218a
Damit eine Frau nicht befürchten muss, wegen einer Abtreibung verurteilt zu werden, müssen laut § 218a StGB drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Schwangere will den Abbruch und hat eine Bescheinigung darüber, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.
- Seit der letzten Periode sind nicht mehr als 14 Wochen vergangen.
- Der Schwangerschaftsabbruch wird von einem Arzt vorgenommen.
Eine geeignete Praxis zu finden, in der ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, ist wegen des Werbeverbots für Abreibungen in ganz Deutschland umständlich. Vor allem in Bayern ist es aber ziemlich schwer, denn es gibt einfach nicht viele Beratungsstellen und Ärzte die das machen.
Vor allem in ländlichen Regionen gibt es kaum Ärzte
Wenn eine Frau ungewollt schwanger geworden ist und das Kind nicht bekommen will, muss sie sich als erstes bei pro familia oder dem Gesundheitsamt beraten lassen. In Bayern gibt es nicht mal in jeder Stadt so eine Beratungsstelle. Frauen aus ländlichen Regionen müssen also für einen Termin meist in eine größeren Stadt fahren. Ohne vorherige Beratung ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Außerdem bekommt die Frau auch erst beim Beratungsgespräch eine Praxis empfohlen, die Abtreibungen macht. Für Frauen, die auf dem Land wohnen, bedeutet das: sie müssen jeweils für die Beratung, den Schwangerschaftsabbruch und einen Nachsorgetermin einige Tage nach dem Eingriff viele Kilometer fahren.
"Gerade auf dem Land haben es Frauen schwer eine geeignete Praxis zu finden. In Mittelfranken aber auch im Allgäu und in den ländlichen Gegenden Richtung österreichische Grenze gibt es kaum Ärzte, die Abbrüche machen."
Eva Zattler von pro familia
Nächstes Problem: Es gibt nicht viele Praxen, die Abtreibungen durchführen. Offizielle, öffentliche Listen mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche machen, gibt es nicht. Denn es ist laut § 219a StGB auch strafbar z.B. auf einer Praxis-Webseite zu schreiben, dass man Abtreibungen macht. Das gilt als Werbung für Abtreibung. Im November 2017 ist die Ärztin Dr. Kristina Hänel deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hat dagegen Berufung eingelegt, ist aber in der ersten Instanz gescheitert.
Neben der psychischen Belastung kommen für Frauen, die über eine Abreibung nachdenken, auch noch jede Menge logistische Fragen dazu: Kann ich mir die Fahrten leisten? Wie entschuldige ich mich bei meinem Arbeitgeber? Gibt es jemanden, der mich begleitet oder nach dem Eingriff abholt? Kann ich zumindest zwei bis drei Tage in der Stadt bleiben? Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn ich schon welche habe? In welche Praxis kann ich daheim gehen, wenn es im Nachhinein doch gesundheitliche oder psychische Probleme gibt?
"Der Schwangerschaftsabbruch ist einer der häufigsten Eingriffe überhaupt", sagt Dr. Kristina Hänel. Ziel müsse es sein, auch in ländlicheren Regionen Praxen einzurichten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Straffreiheit sei das Eine – der realistische Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen das Andere.
Sendung: Filter, Donnerstag 07.12.2017 ab 15 Uhr