Jetzt Fahr' weg Isolation Berlin

Info Seine Musik nennt das Quartett Isolation Berlin gern Protopop oder auch: Berliner Schule. Die Hauptstadt scheint zwar kreativ zu machen, aber auch ein bisschen depressiv - wenn "Alles grau" ist, "Fahr' weg"!

Böhmermann vs. Erdoğan Teile des Schmähgedichts bleiben verboten

Die zweite Runde geht an Recep Tayyip Erdoğan: Im Zivilprozess zwischen Jan Böhmermann und dem Staatspräsidenten der Türkei hat das Hamburger Landgericht seine Entscheidung bestätigt - Teile des Schmähgedichts bleiben verboten!

Von: Stefan Sommer

Stand: 10.02.2017 | Archiv

Die Bildkombo zeigt den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan (Archivfoto vom 12.08.2015) und ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermann (Archivfoto vom 06.02.2015).  | Bild: dpa-Bildfunk

Das Hamburger Landgericht bestätigt seine Entscheidung im Fall des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan gegen Jan Böhmermann. Die Verbreitung von beleidigenden und sexuellen Passagen des Schmähgedichts bleiben dem Moderator des "Neo Magazin Royal" weiter untersagt. Allerdings: Erdoğans Forderung nach einem Komplettverbot wurde abgelehnt.

Nachdem das Gericht schon in einer Eilentscheidung im vergangenen Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhermann ausgesprochen hatte, die ihm die öffentliche Aufführung und mediale Ausspielung genau dieser Teile seines Werks verboten hatte, haben die Richter nun ihre Entscheidung bekräftigt. Wie Böhmermann im Vorfeld bereits angekündigt hatte, könnte der Fall nun vor dem Bundesverfassungsgericht in die finale Runde gehen.