Böhmermann vs. Erdoğan Teile des Schmähgedichts bleiben verboten
Die zweite Runde geht an Recep Tayyip Erdoğan: Im Zivilprozess zwischen Jan Böhmermann und dem Staatspräsidenten der Türkei hat das Hamburger Landgericht seine Entscheidung bestätigt - Teile des Schmähgedichts bleiben verboten!
Von: Stefan Sommer
Stand: 10.02.2017
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Das Hamburger Landgericht bestätigt seine Entscheidung im Fall des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan gegen Jan Böhmermann. Die Verbreitung von beleidigenden und sexuellen Passagen des Schmähgedichts bleiben dem Moderator des "Neo Magazin Royal" weiter untersagt. Allerdings: Erdoğans Forderung nach einem Komplettverbot wurde abgelehnt.
Nachdem das Gericht schon in einer Eilentscheidung im vergangenen Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhermann ausgesprochen hatte, die ihm die öffentliche Aufführung und mediale Ausspielung genau dieser Teile seines Werks verboten hatte, haben die Richter nun ihre Entscheidung bekräftigt. Wie Böhmermann im Vorfeld bereits angekündigt hatte, könnte der Fall nun vor dem Bundesverfassungsgericht in die finale Runde gehen.