EU-Wahl 2019 How to Europawahl
Vom 23.-26.05 wird in Europa gewählt. Hat doch nichts mit mir zu tun?! Hat es doch! Ob Google Steuern zahlt oder ihr einen Erasmus-Platz kriegt, entscheiden Politiker, die im EU-Parlament sitzen. Und die wählt am Ende ihr.
Wieso findet die Wahl nicht an einem, sondern gleich an vier Tagen statt?
Nicht in allen Ländern ist Sonntag Wahltag wie bei uns in Deutschland. Um auf die unterschiedlichen Wahlgewohnheiten einzugehen, stehen den Mitgliedsländern mehrere Tage zur Auswahl, in Deutschland findet die Wahl am Sonntag, den 26. Mai, von 8 bis 18 Uhr statt. Die ersten, die wählen, sind die Niederländer, bei denen ist am Donnerstag schon Wahltag.
Darf ich überhaupt wählen?
Wenn du älter als 18 Jahre alt bist, EU-Bürgerin oder -Bürger und mindestens drei Monate in der EU gewohnt hast und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen wurdest, dann darfst du wählen. Dieses Jahr sind mehr als 400 Millionen Menschen aufgerufen zu wählen, davon knapp 65 Millionen in Deutschland. Fünf Millionen Menschen in Deutschland sind zum ersten Mal dabei.
Ich bin also einer von mehr als 400 Millionen Wahlberechtigten – bringt das dann überhaupt was?
Auf jeden Fall, sagt Silvia Behrens, die für "Europa machen" arbeitet, eine Kampagne von zwei großen Vereinen, den Jungen Europäischen Föderalisten und der Europa-Union Deutschland:
"Viel wichtiger noch ist allerdings, dass wenn du nicht wählen gehst, die Anteile der anderen Parteien sich entsprechend erhöhen, das heißt, eine Nicht-Wahl führt auch dazu, dass sich die Anteile des Europäischen Parlaments verändern."
Silvia Behrens, Kampagne 'Europa machen'
Wen wählen wir denn nun genau?
Wir können die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen. Das EU-Parlament ist die einzige Einrichtung in der Europäischen Union, die direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt wird. 751 Abgeordnete hat es insgesamt, davon kommen 96 aus Deutschland. Allerdings wählt man keine einzelnen Kandidaten, sondern stimmt für eine Liste einer Partei. Die Parteien schließen sich im EU-Parlament dann zu Fraktionen zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen der EU-Wahl und der Bundestagswahl?
Jeder hat nur eine Stimme. Es gibt also nicht wie bei der Bundestagswahl eine Stimme für einen Direktkandidaten und eine Stimme für eine Partei, sondern nur die sogenannte Verhältniswahl. Je mehr Stimmen eine Partei hat, umso mehr Sitze bekommt sie im Parlament. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es in Deutschland für die EU-Wahl noch keine Sperrklausel, etwas mehr als ein Prozent reichen für eine Partei aus, um ein Mandat zu bekommen. In den Bundestag kommen dagegen nur Parteien, die mehr als 5 Prozent bekommen haben. Allerdings sollen alle Mitgliedsstaaten, die mehr als 35 Sitze im Parlament haben, bis 2024 auch für die EU-Wahl eine Sperrklausel einführen.
Und was macht das Parlament so?
Das Parlament hat grob drei Aufgaben: Es stimmt über Gesetze ab, die von der EU-Kommission vorgeschlagen werden, kontrolliert EU-Rat und Kommission und bestimmt mit über den Haushaltsplan der EU, also wo wieviel Geld ausgegeben werden darf, zum Beispiel für das Erasmus-Programm.
Inwiefern hat das Parlament denn Mitspracherechte, zum Beispiel bei den Brexit-Verhandlungen?
Zwar hört man oft vom Unterhändler Michel Barnier, der für die EU das Abkommen für den Brexit aushandelt und natürlich verhandeln auch die Regierungschefs der EU-Länder und Großbritanniens. Aber auch das Parlament muss dem Abkommen am Ende zustimmen. Deshalb werden auch im Parlament Diskussionen über den Brexit geführt und Entschlüsse verabschiedet, um die Verhandlungen zu beeinflussen.
Sind die Briten überhaupt noch bei der EU-Wahl dabei?
Momentan sieht es so aus, als ob die Briten Ende Mai noch dabei sind und dann 73 Sitze im Parlament haben – sollten sie doch noch früher aussteigen, würden andere Mitgliedsstaaten ein, zwei oder drei Sitze mehr bekommen, insgesamt würde das Parlament dann aber schrumpfen.
Was muss man vor der Wahl tun?
In einigen Ländern muss man sich registrieren, wenn man wählen will. Irgendwo muss ja vermerkt sein, dass man wählen gehen darf. Aber don’t panic, sagt Silvia Behrens:
"In der Regel ist das kein Problem, wenn du beispielsweise deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin bist, in Deutschland lebst und deinen Wohnsitz hier gemeldet hast, erhältst du automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Sollte dein Wohnsitz aber in einem anderen Land sein oder du bist nach Deutschland zugezogen, aber trotzdem EU-Bürgerin oder EU-Bürger, dann musst du dich im Wählerverzeichnis eintragen lassen."
In der Wahlkabine angekommen – wie sieht der Wahlzettel aus?
Ziemlich einfach. Es gibt eine Tabelle mit zwei Spalten. In einer Spalte stehen die Parteien – nach der Höhe ihres letzten Ergebnisses aufgereiht, neue Parteien werden danach in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. In der anderen Spalte kannst du dein Kreuz machen. Ganz wichtig: Wenn du mehr als ein Kreuz machst, wird der Wahlzettel ungültig. Smiley, Herzchen oder auch nur ein Strich unter deiner Lieblingspartei gehen also gar nicht.
Sendung: PULS am Nachmittag, 25.04.2019 - ab 15 Uhr.