Kassenzettel Wann Sie Kassenbons aufbewahren sollten
Wann muss man den Kassenzettel aufheben und wann kann man ihn einfach wegwerfen? Das erfahren Sie hier.
Wann muss man den Kassenzettel aufheben und wann kann man ihn einfach wegwerfen? Das erfahren Sie hier.
In Ländern wie Österreich oder Italien gibt es eine sogenannte Belegannahmepflicht. Der Kassenzettel muss dort angenommen und auch außerhalb des Geschäfts aufbewahrt werden. So soll verhindert werden, dass Geschäftsleute Einnahmen an der offiziellen Kasse vorbeischleusen und nicht versteuern.
Eine Pflicht den Kassenzettel anzunehmen und aufzubewahren, gibt es in Deutschland aber nicht.
Zum einen können Sie auf dem Kassenzettel überprüfen, was Ihnen berechnet wurde und ob der Rechnungsbetrag stimmt. Zum anderen können Sie mit dem Kassenzettel den Kauf nachweisen.
Besonders hilfreich ist das, wenn Sie unbeschädigte Ware in einem Laden umtauschen wollen. Das zweiwöchige Umtauschrecht, das viele Händler gewähren, räumen diese aus Kulanz ein. Deshalb können die Händler auch Bedingungen daran knüpfen, zum Beispiel dass sie Ware nur gegen den Kassenbeleg umtauschen.
Nicht unbedingt. Wenn Sie fehlerhafte Ware zurückgeben müssen, ist der Händler verpflichtet "nachzuerfüllen", die mangelhafte Ware also umzutauschen oder, wenn das nicht möglich ist, den Kaufpreis zu erstatten.
Sie müssen dafür zwar belegen, dass Sie die Ware beim entsprechenden Händler gekauft haben, dazu ist aber nicht unbedingt der Kassenzettel notwendig - er macht den Nachweis nur einfacher. Wenn Sie einen echten Mangel reklamieren, reicht zum Beispiel auch der Kontoauszug, um den Kauf zu belegen oder sogar auch ein Zeuge, der beim Erwerb dabei war.
Gerade wer den Kassenzettel nicht immer aufheben will, sollte größere Anschaffungen daher immer mit Karte zahlen, da so ein Nachweis möglich ist. Das gilt dann auch für die Steuererklärung, wobei hier gilt: Je detaillierter Sie Anschaffungen nachweisen können, also am besten Rechnung oder Kassenzettel plus Kontonachweis, desto besser.