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Darf ich im Supermarkt naschen? Was ist im Supermarkt alles erlaubt?

Im Supermarkt von den Kirschen kosten oder die Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse transportieren? Nicht alles ist im Supermarkt erlaubt. Was Sie dürfen - und was nicht.

Stand: 11.03.2024

Frau wiegt an einer Waage im Supermarkt Gemüse ab | Bild: mauritius images / RossHelen editorial / Alamy / Alamy Stock Photos

Darf ich Obst im Supermarkt probieren?

Es ist nicht erlaubt, Obst im Supermarkt vor dem Kauf zu probieren. Denn strenggenommen ist das Diebstahl, schließlich ist die Ware dann ja verschwunden und kann nicht mehr verkauft werden. Und wenn Sie einen angebissenen Apfel oder die halbe Banane an der Kasse zahlen wollen - der Preis richtet sich oft nach dem Gewicht, das nun ja geringer ist.

Darf man Verpackungen im Supermarkt aufreißen, um das Produkt anzusehen?

Öffnen dürfen Sie Verpackungen nur, wenn diese dabei nicht beschädigt werden. An einem Shampoo oder Duschgel zu riechen ist also in Ordnung (solange dabei keine Umverpackung beschädigt wird), die Plastikverpackung um die Küchenrolle öffnen, um sie anzufassen, dagegen nicht.

Darf man Schokoriegel im Supermarkt essen und dann die Verpackung zahlen?

Erst essen und dann bezahlen - auch das ist nicht erlaubt. Denn erst, wenn Sie bezahlt haben, gehört Ihnen der Riegel. Vorher ist er Eigentum des Supermarkts. Das Problem ist vor allem, dass für Mitarbeiter nicht zu erkennen ist, ob Sie bezahlen wollen oder nicht. Und wenn nicht, dann ist das Essen im Laden schlicht Diebstahl. Im Zweifelsfall sollten Sie also einfach mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin sprechen.

Den Einkaufswagen oder -korb ausleihen

Den Einkaufswagen auszuleihen ist nicht erlaubt, denn der ist Eigentum des Supermarkts. Daran ändern auch 50 Cent oder ein Euro Pfand nichts. Nehmen Sie ihn mit nach Hause, ist das Diebstahl.

Muss man eine Zeitschrift kaufen, wenn man darin gelesen hat?

Nicht unbedingt. Wenn sie danach allerdings beschädigt ist, also zum Beispiel zerknittert ist, kann der Ladenbesitzer von Ihnen verlangen, dass Sie dafür bezahlen. Denn dann kann er die Zeitung oder Zeitschrift nicht mehr weiterverkaufen. Prinzipiell ist das Lesen aber nicht verboten. Wenn Sie Ihre Lektüre über Stunden ausdehnen, kann der Geschäftsinhaber Sie des Ladens verweisen, denn er hat das Hausrecht.

Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse transportieren

Auch, wenn viele Menschen das machen - erlaubt ist es nicht. Wenn Sie die Produkte in Ihre eigene Tasche legen, kann auch das als Diebstahl ausgelegt werden. Denn nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht man bereits einen Diebstahl, wenn man eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt. Und alle Produkte in einem Supermarkt sind "fremde Sachen", bis sie an der Kasse bezahlt werden. Sicherlich gibt es da auch Kulanzen, aber erlaubt ist der Warentransport in der eigenen Tasche oder gar der Jackentasche nicht. Dafür gibt es im Supermarkt ja Körbe und Einkaufswagen.

Aufbewahren oder wegwerfen: Das gilt für Kassenzettel.

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