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Vertiefende Informationen Wichtige Fakten zu "Mitbestimmung bei ARD und ZDF"

Welche Aufgaben hat der Rundfunkrat? Und wie sehr darf die Politik im Rundfunk mitmischen? Die wichtigsten Fakten in einem kompakten Überblick.

Stand: 22.03.2017

Wer ist hier der Chef? | Bild: BR

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden durch verschiedene Einrichtungen kontrolliert. Hier legen wir den Schwerpunkt auf die Rundfunkräte der ARD. Beim ZDF spricht man übrigens vom Fernsehrat, beim Deutschlandradio vom Hörfunkrat.
Auch im folgenden Text beziehen wir uns vor allem auf die Regelungen in den Landesrundfunkanstalten der ARD.  

Die Rundfunkräte kontrollieren vor allem die Einhaltung der Programmgrundsätze.
Sie wählen den Intendanten oder die Intendantin einer Landesrundfunkanstalt.
Die Rundfunkräte setzen sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen und sollen Sachwalter der Allgemeinheit sein. Die Idee dahinter: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll von der Gesellschaft selbst kontrolliert werden.

Die Sender werden außerdem kontrolliert durch die Landesrechnungshöfe und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Diese beiden Institutionen achten darauf, dass mit dem Geld sorgsam und dem Auftrag entsprechend umgegangen wird. Was genau die Rundfunkräte machen und aus wie vielen Personen ein Rundfunkrat in einer Landesrundfunkanstalt (LRA) besteht, legen die Länder fest, in den sogenannten Landesrundfunkgesetzen. Aufgaben und Mitgliederzahl der Rundfunkräte variieren von LRA zu LRA entsprechend. Hier werden auch die gesellschaftlich relevanten Gruppen festgelegt.

In der Vergangenheit lag der Anteil der Politiker im Rundfunkrat teilweise über 40 Prozent. Zu hoch, wie Verfassungsrechtler klagten. Seitdem das Bundesverfassungsgericht 2014 eine Einschränkung des Einflusses der Politik gefordert hat, muss der Anteil der Politiker im Rundfunk-/Fernseh-/Hörfunkrat unter einem Drittel liegen. Die anderen Mitglieder kommen aus dem Bereich des Ehrenamtes und des caritativen und religiösen Lebens sowie von Vertretern der Arbeitswelt (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Selbständige …).

Dass der Staat nicht über die Medien bestimmen darf, muss beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben sein. Mit diesem Vorsatz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem zweiten Weltkrieg angetreten. In der NS-Diktatur wurde der zentralistische Staatsfunk als Propaganda-Instrument missbraucht. Die Staatsferne und die Programmautonomie sind im Grundgesetz verankert.

Um seine Meinung frei äußern zu können, braucht es neben der politischen Unabhängigkeit auch finanzielle Unabhängigkeit. Dies ist durch das System des Rundfunkbeitrags möglich. Die öffentlich-rechtlichen Sender informieren im Internet über die Verwendung des Rundfunkbeitrags und der Werbeeinnahmen.  


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