Gefüllte Automaten in einem E-Kiosk
Bildrechte: BR/Michaela Fembacher

Streit in Augsburg: Dürfen E-Kioske rund um die Uhr geöffnet sein?

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Ärger um E-Kioske: Augsburg verbietet durchgehende Öffnung

Die Idee hinter Automatenläden ist: Kunden sollen dort rund um die Uhr einkaufen können. Die Stadt Augsburg sieht das anders und hat jetzt eine Schließung um 20 Uhr angeordnet. Die Betreiber sind schockiert, die Rechtslage ist ungeklärt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Ein braungestrichenes Gebäude, klein und unauffällig in der Innenstadt von Augsburg. Im Inneren des Gebäudes stehen zwei Warenautomaten, in denen Snacks, Getränke oder Tabak angeboten werden. Dieser Laden ist ein sogenannter E-Kiosk, in dem Kunden rund um die Uhr einkaufen können sollen. Nicht in Augsburg. Hier sollen die Läden ab 20 Uhr geschlossen sein, sonst droht ein Bußgeld.

Lärmbelästigung um die E-Kioske herum

Grund für diese Maßnahme: Anwohner haben sich beschwert, dass die Produkte teils vor Ort konsumiert würden und das führe zu Lärm und Müll. Ein Anwohner berichtet, dass sich Kunden zwar nicht täglich, aber ein bis zweimal die Woche nach dem Einkauf weiterhin um den E-Kiosk herum aufhielten. Er zeigt das Fensterbrett vor dem Laden. Gerade das lade zum Hinsetzen ein.

Das Augsburger Ordnungsamt greift ein

Die Stadt reagiert: Laut Andreas Bleymaier, Leiter des Augsburger Ordnungsamts, zählen die E-Kioske zu Verkaufsstellen. Sie fallen damit unter das Ladenschlussgesetz und müssen um 20 Uhr schließen. Der Betrieb sei nur durch eine Ausnahmeregelung möglich, wenn es im öffentlichen Interesse dringend nötig sei. In der drittgrößten bayrischen Stadt sehe er das aber nicht, die Nachversorgung sei gegeben.

Ärger um E-Kiosk: Ein reines Augsburg-Problem

In anderen Städten scheinen die E-Kioske nicht für Probleme zu sorgen. Nur eine Autostunde weiter in München haben die Warenautomatenläden werktags rund um die Uhr geöffnet. Das Kreisverwaltungsamt München argumentiert auf Anfrage des BR: "Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern handelt es sich bei sog. E-Kiosken nicht um eine Verkaufsstelle im Sinne des Ladenschlussgesetzes, unabhängig von der Anzahl der aufgestellten Warenautomaten. Da für Warenautomaten das Ladenschlussgesetz nicht anwendbar ist, dürften E-Kioske demnach werktags uneingeschränkt in Betrieb sein."

Die Kunden des Augsburger E-Kiosks können das nicht verstehen. Roman Lipp, der sich nur kurz ein Kaltgetränk holen will, sagt, es sei typisch Stadt Augsburg. Man wundere sich immer, warum nichts vorangehe und es in Augsburg immer anders laufe. "Und dann stehen wir uns mit so einem Käse im Weg und fragen uns, warum uns alle auslachen", sagt Lipp. Auch andere Befragte sehen den Sinn eines solchen E-Kiosks nur, wenn er auch nach 20 Uhr offen ist.

Existenzängste bei den Betreibern

Daniela Diener, die Besitzerin des E-Kiosks, hat schon acht Bußgeldbescheide erhalten. Durch die abendliche Schließung habe sie 80 Prozent Umsatz eingebüßt. "Meine Existenz ist mittlerweile bedroht. Es nervt nicht nur, ich bin zutiefst erschüttert, wie die Stadt Augsburg gegen mich vorgeht", sagt Diener dem BR.

Nur das Gericht kann Streit schlichten

Die Betreiberin ist von der Diskussion erschöpft und fertig mit den Nerven. Sie hat sich anwaltliche Hilfe geholt. Anwalt Axel Weisbach erklärt, solange es keine Gesetzgebung zu den Warenautomaten gäbe, hänge es davon ab, wie das Gericht nun die Definition der sogenannten Verkaufsstellen auslege.

Die Bayerische Staatsregierung möchte bald ein neues Ladenschlussgesetz verabschieden. Sowohl das Ordnungsamt Augsburg als auch die Betroffenen hoffen, dass der Freistaat Bayern bald eine klare Gesetzgebung formuliert.

Dieser Artikel ist erstmals am 18. Juli 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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