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U18-Wahlen Wählen für Kinder in Bayern

Wählen unter 18 Jahren? Kinder und Jugendliche sind in Deutschland noch nicht wahlberechtigt. Aber ausprobieren geht - bei der U18-Wahl. Die Abkürzung "U18" steht dabei für "unter 18 Jahren". So alt muss man in Deutschland normalerweise sein, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Bei der U18-Wahl können die gleichen Parteien gewählt werden wie bei der echten Bundestagswahl.

Von: Valentin Nowak und Veronika Baum

Stand: 07.02.2025

Ein Stimmzettel für die Briefwahl zur Bundestagswahl liegt auf einem Tisch. | Bild: dpa-Bildfunk/Bernd Weißbrod

Am 23. Februar 2025 ist in Deutschland Bundestagswahl. Es wird ein neues Parlament gewählt, das dann wieder im Berliner Reichstag zusammensitzt. Die Abgeordneten des Bundestags sind unsere "Volksvertreter" und bestimmen, wer die nächste Bundeskanzlerin oder der nächste Bundeskanzler wird und welche Gesetze gelten sollen. Außerdem kontrollieren sie die Regierung.

Eine Wahlurne im Wahllokal

Jeder deutsche Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist, darf dann wählen. Kinder und Jugendliche dürfen an der Wahl nicht teilnehmen – sie sind noch nicht wahlberechtigt. Mitmachen können sie trotzdem: Bei den sogenannten U18-Wahlen. Vom 7. bis 14. Februar, also einige Tage vor der Wahl der Erwachsenen, öffnen spezielle Wahllokale für unter 18-Jährige. Eine Wahl zum Ausprobieren also. Denn bei der U18-Wahl können die gleichen Parteien gewählt werden wie bei der echten Bundestagswahl.

Organisiert hat die Wahl - wie bereits bei vergangenen U18-Wahlen - der Bayerische Jugendring (BJR). Die Organisation will Kindern und Jugendlichen zeigen, wie Wahlen funktionieren, erklärt Pia Bittner. Sie betreut die Wahlen.

"Wir sind der Meinung, dass Kinder wählen können, wenn sie eben davor darauf vorbereitet wurden. Also es ist eigentlich nicht so gedacht, dass jetzt ein Sechsjähriger in ein Wahllokal geht und dort auf einmal wählen soll, sondern dass davor mit den Kindern darüber gesprochen wurde: Was ist das für eine Wahl, was bedeutet das, wen wählst du da gerade und was möchte diese und diese Partei."

Pia Bittner, Bayerischer Jugendring

In ganz Bayern gibt es Wahllokle für die U18-Wahl. Wo dein nächstgelegenes Wahllokal ist, steht auf der Internetseite des BJR (www.bjr.de). Jedes Kind kann einfach im Wahllokal vorbeikommen und seine Stimme abgeben – egal, wie alt es ist, oder woher es stammt.

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