Kirchenasyl Die Kirche als letzte Zufluchtsmöglichkeit
Wenn Geflüchtete abgeschoben werden sollen, es in ihrer Heimat aber gefährlich für sie ist, dürfen sie das Kirchenasyl nutzen. Ist in der Praxis aber komplizierter als es klingt – wie der Fall der Regensburger Dombesetzer gezeigt hat.
Wenn die Kirche Schutzsuchende aufnimmt, dann vor allem, um Zeit zu gewinnen und eine neue Prüfung der Asylanträge durch die Behörden zu erreichen. Dabei werden die Geflüchteten aber nicht vor den Behörden versteckt sondern ihr Aufenthaltsort wird bekannt gegeben. Außerdem ist Kirchenasyl zeitlich begrenzt. Es kann sich aber über Wochen und Monate hinziehen. Auch wenn es eigentlich ein Rechtsbruch ist, wird das Kirchenasyl als Schutztradition geduldet.
Die Öffentlichkeit als Druckmittel
Im Umgang mit der Öffentlichkeit gibt es zwei Varianten: ein offenes und ein stilles Kirchenasyl. Beim offenen Kirchenasyl arbeiten die Kirchen mit den Medien zusammen. So soll zum Beispiel der Druck auf die Behörden erhöht werden. Außerdem kann es helfen, Unterstützer vor Ort zu mobilisieren, die den Geflüchteten im Alltag zur Seite stehen. Dabei geht es auch um die Finanzierung: Kirchenasyl wird hauptsächlich aus Spendengeldern finanziert, zum Teil auch mit Unterstützung der Nachbargemeinden und durch Spendenmittel von lokalen Asyl-Arbeitskreisen.
Das offene Kirchenasyl ist aber nicht unumstritten. In manchen Fällen ist ein stilles Kirchenasyl – also der Ausschluss der Öffentlichkeit – die bessere Wahl, denn oft sind die Verhandlungen mit den Behörden dann einfacher.
Kirchenasylzahlen in Deutschland und Bayern
Das erste Kirchenasyl wurde im Jahr 1983 in Berlin gewährt. Besonders in den letzten Jahren ist die Zahl der Kirchenasyle gestiegen. Laut den Statistiken des Vereins Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gab es vor drei Jahren 162 Kirchenasylsuchende. Im Jahr 2015 waren es 1.015 Menschen, darunter mindestens 243 Kinder und Jugendliche.
In Bayern gab es 2015 – wie in den beiden Jahre davor – die meisten Fälle: 190 Geflüchtete waren in bayerischen Kircheneinrichtungen untergebracht. Die Geflüchteten kamen vor allem aus Syrien, Afghanistan und dem Iran, einige aber auch aus sogenannten sicheren Herkunftsländern wie Albanien und dem Kosovo.
Der Fall der Regensburger Dombesetzer
In Regensburg haben am 5. Juli 2016 knapp 50 Geflüchtete aus den Balkanstaaten den Dom besetzt, um ein Bleiberecht in Deutschland zu bekommen. Ihnen wurde vom Bistums aber kein Kirchenasyl sondern nur eine "geduldete Präsenz" im Dom und später im Pfarrheim St. Emmeram gewährt. Nach sechs Wochen wurde sie aufgehoben und die Geflüchteten mussten das Pfarrheim verlassen.
"Um den Sinn dieses Asyls zu bewahren, kommt es darauf an, dass es eine wirkliche Ausnahme für besondere Härtefälle bleibt. Kirchenasyl darf nicht genutzt werden, um die Gesetze auszuhebeln."
Homepage Bistum Regensburg
Laut Bistumssprecher Jakob Schötz waren die Verfahren der Geflüchteten schon so weit, dass deren gestellte Forderungen rechtlich nicht mehr vertretbar waren.
"Die Flüchtlinge wollen mit ihrem Anliegen eine politische Entscheidung herbeiführen. Das können wir nicht – wir sind Kirche und sind da nicht für politische Entscheidungen. Wir haben uns in den vergangen Wochen vorrangig um die humanitäre Hilfe gekümmert."
Jakob Schötz, Bistumssprecher Regensburg
Am Ende haben alle verbliebenen 16 Geflüchteten das Pfarrheim St.Emmeram freiwillig verlassen. Zwei Männer kamen in Abschiebehaft, die andern wurden den zuständigen Ausländerbehörden übergeben.
Zum Scheitern verurteilt?
Kirchenasyl kann aber auch anders laufen. Das hat die Besetzung des Hamburger Michel im September 2015 gezeigt. Auch in Hamburg wurden Geflüchtete nach der Besetzung der Kirche in Gemeinderäumen untergebracht, auch da war es ein langwieriger Prozess von neuneinhalb Monaten. Am Ende hat in Hamburg eine Familie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, vier Familien sind wegen Erkrankungen weiter geduldet und zwei Familien sind freiwillig in ihre Heimatländer zurückgegangen.
Der Fall in Regensburg zeigt, dass bei Notfallregelungen wie dem Kirchenasyl letztlich der Einzelfall über Erfolg oder Scheitern entscheidet.