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Bildungsurlaub Warum Bayern nicht mitmacht
Ein Beitrag von: Reichart, Katharina
Stand: 28.04.2024
Wer Vollzeit beschäftigt ist, kann fünf Tage im Jahr freibekommen für Bildungsurlaub. In der Zeit darf man sich politisch, beruflich oder gesellschaftlich weiterbilden. Aber Achtung: Beschäftigte in Bayern und Sachsen haben diesen gesetzlichen Anspruch nicht. BR-Reporterin Katharina Reichart fragt: Warum macht Bayern da nicht mit?
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