Eine Historie Kinderrechte
Es ist nicht so lange her, da zählten Kinder ganz klar zum Besitztum der Eltern: Sie mussten sich auf ihrem gesamten Lebensweg den Planungen und Wünschen ihrer Eltern fügen – egal ob Schulweg, Ausbildung oder sogar Ehepartner. Gehorsam – den schuldeten sie ihren Eltern. Erst während der Industrialisierung änderte sich das: Man begann zwischen der Welt der Kinder und der Erwachsenen zu unterscheiden.
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1789
1789
Während der Französischen Revolution wurde in der „Déclaration des droits de l'homme et du citoyen“ im Artikel eins festgeschrieben, dass die Menschen frei und gleich an Rechten geboren werden und das auch bleiben. Von Kindern war da jedoch explizit noch nichts zu lesen.
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1833
1833
In Großbritannien wurde die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten.
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1842
1842
Die Untertage-Arbeit der Kinder wurde durch den „Mines Act“ begrenzt.
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1896
1896
Im Bürgerlichen Gesetz in Deutschland wurden erstmals „grobe Misshandlung und unangemessene Züchtigung“ durch Eltern, Lehrer oder andere Personen unter Strafe gestellt.
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1899
1899
Erstmals gab es in den Vereinigten Staaten eigene Gerichte für Jugendliche – zuvor waren Kinder und Erwachsene vor Gericht gleich behandelt worden. Zu diesem Zeitpunkt reifte die Einsicht, dass die Kindheit ein schützenswerter Lebensabschnitt mit besonderen Bedürfnissen ist.
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1900
1900
Mit dem 20. Jahrhundert begann auch die Industrialisierung – und die Einführung der Schulpflicht. Die schwedische Reformpädagogin und Frauenrechtlerin Ellen Key rief das 20. Jahrhundert zum Jahrhundert des Kindes aus. Das 20. Jahrhundert sollte auch tatsächlich die bislang wichtigste Epoche in der Geschichte der Kinderrechte werden.
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1923
1923
Nach dem Ersten Weltkrieg gab es massenhaft Flüchtlingskinder, die sich vor allem in den Balkanländern und Russland in einer katastrophalen Situation befanden und in großem Elend lebten. Für sie gründete die englische Grundschullehrerin Eglantyne Jebb den „Save the Children”-Fund – und erarbeitete ein Satzung für Kinder, die „Children’s Charter“. Die ließ sie 1923 dem Völkerbund in Genf zukommen.
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1924
24. September 1924
Die Charta, besser bekannt als „Genfer Erklärung“, wurde am 24. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet. Sie sollte vor allem die Versorgung und den Schutz von Kindern in der Zwischenkriegszeit gewährleisten – aber legte auch grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen fest. Rechtsverbindlich war sie allerdings nicht – und als sich der Völkerbund 1946 auflöste, verlor sie ihre Grundlage.
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1925
1925
Seiner Zeit weit voraus war der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak: Er verfasste Anfang der 20er-Jahre seine „Magna Charta Libertatis“, in der er das Recht der Kinder auf eine uneingeschränkte Achtung ihrer Persönlichkeit als Grundlage sämtlicher Kinderechte definierte. Kinder waren in seiner Anschauung mit Erwachsenen gleichzusetzen – und genauso mit Respekt zu behandeln. Und deswegen forderte er auch umfassende Beteiligungsrechte für Kinder.
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1945
1945
Die UNESCO wurde gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechts auf Bildung eintritt.
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1946
1946
UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UN) zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder, wurde gegründet.
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1948
12. März 1948
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Artikel 25) sowie das Recht auf Bildung (Artikel 26) zugesichert.
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1953
1953
Seit diesem Jahr ist die UNICEF ein fester Bestandteil der UN - und konzentriert sich auf die Hilfe für in Not lebende Kinder.
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1959
20. November 1959
Eine neue Erklärung der Rechte des Kindes wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung enthält konkrete Rechte wie das Recht auf einen Namen, eine Staatszugehörigkeit oder unentgeltlichen Unterricht. Trotz allem blieb auch diese Erklärung ohne rechtliche Bindung.
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1959
1959
In der Schweiz wurde „terre des hommes“ zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet – eine deutsche Sektion gründete sich 1967.
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1979
1979
1979 war das internationale Jahr des Kindes – und der 20. Jahrestag der „Erklärung der Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen. Ein Jahr zuvor machte Polen den Vorschlag, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtlich bindenden Vertrag umzuwandeln.
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1989
20. November 1989
30 Jahre nach der Erklärung der Rechte und 10 Jahre nach dem Jahr des Kindes, verabschiedete die UN die internationale Kinderrechtskonvention. Sie hatte erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter und wurde am 26.1.1990 von 61 Staaten unterzeichnet. Inzwischen haben alle Staaten der Welt unterschrieben – bis auf Somalia, Südsudan und die USA. Die UN-Kinderrechtskonvention trat am 20. November 1990 in Kraft. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. In dieser Zeit änderte sich eine Perspektive – und zwar vom Schutzgedanken hin zum kindlichen Wohlbefinden.
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1990
1990
In New York fand der erste Weltkindergipfel statt. Dort wurde ein Programm für das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern, insbesondere in Entwicklungsländern, verabschiedet.
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2000
8. November 2000
In Deutschland wird die Gewalt aus der Kindererziehung gesetzlich verbannt. "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." - so lautet die neue Fassung von § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Über 25 Jahre hat es gedauert, die Gewalt gegen Kinder gesetzlich aus der Erziehung rauszunehmen.
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2002
2002
Zwei Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention traten in Kraft. Es legt fest, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen. Wer sich freiwillig zum Militärdienst melden will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Protokoll wurde bis heute von 146 Staaten ratifiziert. Außerdem verbietet das zweite Zusatzprotokoll Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie: Die Staaten werden ausdrücklich aufgefordert, diese Form der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. 49 Staaten haben das bislang ratifiziert.
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2002
2002
Der zweite Weltkindergipfel fand ebenfalls 2002 statt. Auf dieser zweiten Konferenz wurde unter dem Titel „A World fit for Children“ ein Abschlussdokument verabschiedet, das weltweit die Lebenssituation der Kinder verbessern soll. Neben Vertretern von mehr als 180 Staaten wurden zum allerersten Mal auch Kinder und Jugendliche in der Vollversammlung der UN angehört.
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2012
2012
Die ersten 20 Staaten unterzeichneten das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das sich mit einem Individualbeschwerdeverfahren befasst. Es eröffnet Kindern die Möglichkeit, sich bei der Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren. Es tritt erst in Kraft, wenn es von zehn Staaten ratifiziert ist. Deutschland hat dies bereits 2012 getan