Testfahrt durch Baden-Württemberg Mit dem E-Auto von Mannheim nach Konstanz
Elektroautos machen kaum Lärm und produzieren keine Abgase. Nur mit der Reichweite hapert es. Thomas Eberding und Moritz Hartnagel wollten wissen, wie alltagstauglich E-Autos sind - mit einer Testfahrt.
Von Mannheim nach Konstanz führte die Testfahrt im E-Auto. Für die Strecke von knapp 300 Kilometern brauchten die beiden Reporter fast drei Mal so lange wie erwartet. Sie wollten herausfinden, wie gut die E-Auto Ladestationen im Land zu erreichen sind und wie einfach das Tanken mit Strom geht.
Wirtschaftsredakteur Jochen Braitinger zeigte sich ernüchtert nach der Fahrt: "Wer mit Strom fahren will, braucht viel Zeit und Nerven. Das Betanken des Elektroautos dauerte viel länger als erwartet." In Baden-Württemberg gibt es rund 1.100 Ladestationen für E-Autos. Die Landesregierung will in den nächsten Jahren das Netz ausbauen.
E-Autos wenig gefragt
Zulassungen im Promillebereich
In Deutschland sind laut Kraftfahrtbundesamt derzeit rund 45,8 Millionen Autos zugelassen. Anfang 2017 waren darunter 165.405 Hybridautos, was einem Anteil von 0,36 Prozent entspricht. Der Anteil von reinen Elektroautos liegt nur bei 0,07 Prozent (34.000 Fahrzeuge).
Elektroautos sind bei Bundesbürgern und Unternehmen in Deutschland weiterhin wenig gefragt, die staatliche Kaufprämie für E-Autos bleibt ein Ladenhüter. Aus dem mit 1,2 Milliarden Euro gefüllten Fördertopf sind bislang erst 55 Millionen Euro abgerufen worden, wie die Branchenzeitung "Automobilwoche" berichtet. Bis Ende März waren demnach beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn lediglich 15.348 Anträge eingegangen, davon 8.655 für reine Batterie-Fahrzeuge.
Die Kaufprämie
Die Kaufprämie kann seit Juli 2016 beantragt werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für Hybridautos, die einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es 3.000 Euro.
Davon übernimmt der Bund die Hälfte, die andere Hälfte muss der Hersteller dem Käufer als Nachlass gewähren.