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Nachrüsten oder Stilllegen? Neue Grenzwerte für Holzöfen ab 1. Januar 2025

Stand: 29.12.2024

In Bayern heizen laut Umweltministerium über 2 Millionen Haushalte mit Holz. Ab dem 1. Januar gelten neue Grenzwerte für Holzöfen, die zwischen 1995 und März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen müssen entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden.


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