Neues vom Bundesteilhabegesetz Teilhabe im privaten Bereich?
Seit 1. Januar 2020 ist die dritte Stufe des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: Gehörlose und schwerhörige Menschen haben einen Anspruch auf Übernahme der Dolmetscherkosten im privaten Bereich. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ist es für Betroffene nun besser?
Ein Haus- oder Autokauf, Gespräche mit Versicherungen und Banken, Taufen oder Beerdigungen, politische Veranstaltungen oder Ehrenamt - das alles gehört zum "privaten Bereich".
Thomas Zander sieht sich genauer um. Er selbst soll als Moderator die Frage beantworten, ob er als Gast einer Hochzeit eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher im Sinne der sozialen Teilhabe bezahlt bekäme. So viel sei verraten: Es gibt nach wie vor kein kurzes "ja" oder "nein" auf diese Frage.
Der "besondere Anlass"
Außerdem geht es um den Traum von Martin Hollweck: Er wünscht sich schon lange die eigenen vier Wände - bislang scheiterte er an den hohen Dolmetscherkosten für Termine mit dem Bauamt, mit Architekten, für die vielen Anträge. Weil er relativ gut verdient, musste er alles selbst bezahlen. Bei der EUTB-Stelle (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) in Ingolstadt will er erfahren, ob er zu diesem "besonderen Anlass" des Hausbaus nun Kosten erstattet bekommt.
In Zeiten von Corona
Die EUTB-Stellen müssen aus gesundheitlichen Gründen aktuell persönlichen Kontakt meiden. Beratungen finden daher online über Webcam oder E-Mail statt.
Unterstützung für Taubblinde
Alexa Püttgens hatte vor acht Jahren für 20 Stunden pro Woche eine Taubblinden-Assistenz. Nach und nach wurde ihr diese gekürzt und schließlich nicht mehr genehmigt. Wie sieht es nun für sie mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aus?
Geld für's Ehrenamt?
Wenn Gehörlose für politisches, soziales oder kulturelles ehrenamtliches Engagement Dolmetscher brauchten, dann heißt es bislang: "Die müssen Sie selbst bezahlen." Hat sich daran seit 1. Januar dieses Jahres etwas geändert? - Ja, aber es ist nach wie vor nicht klar geregelt.