Vorsorgen für den Notfall Patientenverfügung
Beatmung, künstliche Ernährung, Reanimation – im Notfall startet das medizinische Vollprogramm. Doch nicht jeder möchte sein Leben um jeden Preis künstlich verlängern. Damit die behandelnden Ärzte die persönlichen Wünsche kennen und berücksichtigen, müssen sie niedergeschrieben sein – in einer Patientenverfügung.
"Ich möchte in Frieden sterben" – diesen Wunsch haben viele Menschen. Die Realität sieht oft anders aus. Mediziner sind verpflichtet, Leben zu erhalten. Und so gibt es immer wieder Fälle, in denen Patienten jahrelang, manchmal gar Jahrzehnte, künstlich am Leben erhalten werden – weil sie ihre Wünsche nicht mehr äußern können. Möchte man das nicht, so muss man seinen Willen in Form einer Patientenverfügung niederschreiben. Doch bei ungefähr 75 Prozent aller Fälle, liegt diese nicht vor.
"Es gibt sehr dramatische Fälle, wo Patienten über 6, 8, 10 Jahre hinweg trotz schwerster Demenz künstlich ernährt werden. Wenn diese Patienten in einem früheren Stadium, als sie noch klar und bei Verstand waren, gesagt hätten: das wünsche ich nicht, dann wäre diese Ernährung überhaupt nicht begonnen worden. Und dann hätten diesen Patienten vermutlich viele Jahre des Leidens erspart werden können."
Dr. Albrecht Pfeiff, Chefarzt im westfälischen Lengerich
Angehörige
Was bleibt den Ärzten dann? Sie können die Angehörigen oder den Arzt , der den Patienten betreut hat, befragen. In der emotionalen Stresssituation oft kein leichtes Unterfangen - das häufig noch schwieriger wird, wenn die Angehörigen gehörlos sind. Da gibt es schon einmal Kommunikationsprobleme.
Was? Wann? Wie?
Was ist eine Patientenverfügung? Und wer braucht sie? Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung für jeden wichtig – egal ob jung oder alt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Erklärung für den Fall, dass man selber nicht mehr entscheiden kann – etwa bei Demenz oder im Koma. In der Patientenverfügung soll der Wille bei allen möglichen medizinischen und körperlichen Eventualitäten möglichst genau beschrieben werden. Denn nur bei dieser Genauigkeit darf die Entscheidung auch wirklich von den Ärzten umgesetzt werden.
Unterstützung holen
Ganz einfach ist das nicht. Damit man nicht komplett frei formulieren muss, gibt es Mustervorlagen für die Patientenverfügung. Im Internet sind mehr als 200 verschiedene Vordrucke zu finden. Die Formulierungen sind dabei oft schwer verständlich – teilweise sid sie gespickt mit medizinischen Fachbegriffen. Fachliche Hilfe seitens eines Arztes oder einer Krankenschwester bzw. eines erfahrenen Altenpflegers ist beim Ausfüllen der Verfügung daher sehr empfehlenswert – auch weil man als Laie die vielen medizinischen Details und Faktoren nur schwer überblicken kann.
Unterstützung für Gehörlose
Im Netz findet man auch eine Patientenverfügung in DGS. Beratungsstellen, die Menschen mit Hörbehinderung zu diesem Thema informieren, sind selten.
- Beratungsstelle für Hörgeschädigte der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück [beratungsstelle-fuer-hoergeschaedigte-menschen/rechtliche-betreuung]
- Patientenverfügung in DGS und weitere Ansprechpartner: Gebärdenkreuz (2009) [gebaerdenkreuz.de/patientenverfuegung.html]
- Informationen der Bundesärztekammer [bundesaerztekammer.de/Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung.pdf]
- Vorsorgepaket in einfacher Sprache: Bayerisches Justizministerium [bmjv.de/LeichteSprache/Betreuungsrecht.html]
Wer zahlt Beratung und Dolmetscherkosten?
Eine spannende Frage ist offen: Übernehmen die Krankenkassen die Dolmetscherkosten für Beratungsgespräche zum Thema "Patientenverfügung - Rechtliche Vorsorge" beim Hausarzt oder dem Palliativmediziner? Grundsätzlich scheint es keine Abrechnungs-Kennziffer für ein solches Gespräch zu geben, auch nicht im palliativmedizinischen Bereich - und so gibt es auch keine Übernahme der Dolmetscherkosten. Bleibt nur der Versuch, mit dem Hausarzt eine Betitelung eines solchen Beratungsgespräches zu finden, womit der Hausarzt unter einer Kennziffer abrechnen kann. Die Praxis zeigt aber: Ärzte erstellen sehr wohl Patientenverfügungen gemeinsam mit den Patienten - und das hin und wieder auch kostenfrei, weil eine dringende Notwendigkeit besteht. Einige Ärzte berechnen hierfür eine private Gebühr. In all diesen Fällen müssen auch die Dolmetscherkosten privat übernommen werden.