Rund drei Jahre nach Beginn der Pande-
mie sind die verbliebenen rein bayeri-
schen Anti-Corona-Regeln ausgelaufen.
Die 17.bayerische Corona-Verordnung
wurde zum 1.März ersatzlos aufgehoben.
Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen
bleibt es aber bis 7.April noch bei der
Maskenpflicht u.a. für Besucher von
Kliniken und Pflegeheimen sowie für
Zudem haben die meisten kommunalen
Testzentren ihren Betrieb eingestellt.
Das bereits zurückgefahrene Angebot
kostenloser "Bürgertests" war bereits
Ende Februar ausgelaufen.
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