Bayern hat die Isolationspflicht für
positiv auf Corona getestete Menschen
zum 16. November aufgehoben.
Für positiv Getestete gelten laut Ge-
sundheitsminister Holetschek/CSU "ver-
pflichtende Schutzmaßnahmen". So müssen
diese beim Verlassen der Wohnung mind.
fünf Tage eine Maske tragen. Medizini-
sche und pflegerische Einrichtungen
dürfen Infizierte nicht betreten. Aus-
nahmen gelten für heilpädagogische
Stätten und die Begleitung Sterbender.
Wer Symptome hat, sollte daheim bleiben
und sich krankmelden.Bis März 2023 sind
Krankschreibungen per Telefon möglich.
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