Informationen zum Rundfunkbeitrag (1)
Nachdem die von der KEF empfohlene
Anpassung des Rundfunkbeitrags auf
18,36 Euro Ende 2020 an der Absage der
Abstimmung im Landtag von Sachsen-
Anhalt gescheitert war, gab das Bundes-
verfassungsgericht mit Beschluss vom
20. Juli 2021 der Verfassungsbeschwerde
von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt
und ordnete die Geltung dieses Rund-
funkbeitrags bis zu einer Neufestset-
zung durch die Bundesländer an.
Der Rundfunkbeitrag beträgt damit ab
August 2021 monatlich 18,36 Euro.