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Neu ab 1. August Mehr Bafög, höherer Mindestlohn

Studierende dürfen sich über steigende Bafög-Sätze freuen und Beschäftigte im Elektrohandwerk über einen höheren Mindestlohn. Ab 1. August gibt es darüber hinaus noch eine Reihe weiterer neuer Regelungen.

Von: Daniel Pokraka, Ernst Eisenbichler

Stand: 01.08.2016

Hürde: Nicht jeder bekommt Bafög. | Bild: picture-alliance/dpa

Verbesserungen soll es auch für Geringqualifizierte geben, denen künftig Weiterbildung vergütet wird. Eine gute Nachricht gibt es auch für alle Internetnutzer: Ihr Provider kann ihnen nun nicht mehr vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz nutzen.

Die Änderungen im Einzelnen

Bafög

Auf bis zu 735 Euro im Monat steigt der Bafög-Satz. Das sind fast zehn Prozent mehr. Außerdem sind künftig mehr Schüler und Studenten als bisher Bafög-berechtigt, weil die Einkommens-Freibeträge der Eltern steigen. Und: Schüler und Studenten mit Kindern bekommen mehr Geld für die Betreuung. Die meisten allerdings profitieren noch nicht sofort vom höheren Bafög, sondern erst, wenn ihnen die Leistung wieder bewilligt wird. Bei Uni-Studenten ist das im Oktober der Fall.

Auch das Meister-Bafög steigt. Wer sich also zum Meister, Techniker oder Fachwirt weiterbildet, bekommt mehr Geld. Verheiratete mit Kindern können mit über 100 Euro mehr im Monat rechnen. Auch Bachelor-Absolventen können Meister-Bafög erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

Qualifizierung

Für gering qualifizierte Beschäftigte soll es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben: Wer ab 1. August eine Weiterbildung beginnt, kann mit einer Prämie von 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung rechnen - und mit 1.500 Euro für eine Abschlussprüfung. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Mindestlohn

Im Elektrohandwerk gilt künftig ein höherer Mindestlohn. Am 1. August steigt in dieser Branche die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro, in Westdeutschland von 10,10 Euro auf 10,35 Euro. Ab 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen.

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche. Kein Arbeitgeber darf sie umgehen. Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt - oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Branchen-Mindestlohn hat Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der seit 2015 gilt.

Grundsicherung

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Mit dieser Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung sollen Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche haben.

Langzeitarbeitslose können zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben. Mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden. Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.

Freie Routerwahl

Internet-Provider können nun ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Ab 1. August haben Nutzer freie Gerätewahl. Verbraucher dürfen von ihrem Telekommunikationsunternehmen nicht mehr dazu gezwungen werden, für den Internetanschluss ein bestimmtes Endgerät zu nutzen.


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