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Diskriminierung Reichen unsere Gesetze aus?

Ob anzügliche Bemerkung am Arbeitsplatz oder offene Beleidigung wegen des Alters: Für solche Fälle gibt es das Anti-Diskriminierungsgesetz. Nächste Woche wird es zehn Jahre alt - ein Fazit.

Von: Janina Lückoff

Stand: 09.08.2016

Gestresster Mann am Arbeitsplatz | Bild: picture-alliance/dpa

Ein Arbeitgeber, der seiner Angestellten den Vertrag nicht verlängert, weil sie schwanger ist, der hat ein Problem. Ebenso eine Arztpraxis, die einer Muslima mit Kopftuch das Vorstellungsgespräch verweigert, weil man eine weltanschaulich neutrale Praxis habe. Die Leiterin der Diskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, nennt weitere Beispiele dafür, wann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, zum Tragen kommt:

"Wenn ein schwules Paar ein Doppelzimmer im Hotel buchen will, wird es weniger Angst vor Zurückweisung haben müssen als vor zehn Jahren. Zumindest aber haben die beiden das Recht auf ihrer Seite. Das Gleiche gilt für Eltern, die wegen eines behinderten Kindes ein Restaurant nicht besuchen dürfen, weil sie angeblich die Gäste störten."

Christine Lüders, Leiterin der Diskriminierungsstelle

Nächste Woche jährt sich das Inkrafttreten des sogenannten Antidiskriminierungsgesetzes zum zehnten Mal. Lüders bezeichnet die Einführung des Gesetzes als Meilenstein.

"Wir müssen es den Betroffenen leichter machen"

Dennoch räumt Lüders ein: Oft seien die Hürden zu hoch, wenn jemand sein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften durchsetzen wolle. Sie beruft sich auf Ergebnisse einer Untersuchung, die sie in Auftrag gegeben hat und fordert: „Wir müssen es Betroffenen deutlich leichter machen, gegen Diskriminierungen vorzugehen.“ So müsse beispielsweise die Frist, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen müssen, von zwei auf sechs Monate verlängert werden.

Außerdem, so die Forderung der Experten, müsse der Schutz bei sexueller Belästigung über den Arbeitsplatz hinaus gelten. Dass dieser im AGG auf das Arbeitsverhältnis beschränkt sei, verstoße gegen die Vorgaben des EU-Rechts. Auch in anderen Bereichen gebe das Anti-Diskriminierungsgesetz die aktuelle Rechtslage nicht mehr wieder, beispielsweise bei der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung.

„Im AGG muss klargestellt werden, dass die Ablehnung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine verbotene Diskriminierung darstellt", so Alexander Klose vom Berliner Büro für Recht und Wissenschaft, das mit der Evaluierung beauftragt war:

Gesetz nicht mehr ausreichend?

Und: Das AGG müsse auf Beschäftigte ausgeweitet werden, die im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in einem fremden Betrieb eingesetzt sind - bislang gilt das Gesetz nur bei klassischer Leiharbeit. Generell solle es außerdem möglich sein, dass Verbände im Namen von Betroffenen Prozesse führen. Gerade dieser Punkt sorgt für Diskussionen: Die Grünen befürworten das - wie auch der Deutsche Gewerkschaftsbund - ausdrücklich und wollen es als Teil eines Gesetzentwurfs zur AGG-Reform nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Aus der CDU kommt Kritik:

"Ich bin dagegen, dass wir so eine Art Sittenpolizei in Deutschland aufbauen, das heißt also irgendwelche Anwaltskanzleien machen ein Geschäftsmodell daraus und fangen an, einen Verband zu gründen und klagen dann auf Teufel komm raus. Das wollen wir nicht."

Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzende der Unionsfraktion

Auch der Bundesverband der Arbeitgeber lehnt neue Vorschriften ab: Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter teilte wörtlich mit: "Die Vorschläge aus dem verzerrenden Evaluationsbericht gehören nicht ins Bundesgesetzblatt, sondern in den Papierkorb."

Positives Fazit

Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, kommt nach zehn Jahren Antidiskriminierungsgesetz zu dem Schluss: Das AGG habe ein deutlich stärkeres Bewusstsein dafür geschaffen, was Diskriminierungen sind, und dass es einer Gesellschaft schade, wenn sie Vielfalt nicht achte. Und sie mahnt: „Diese Erkenntnis gilt es unbedingt zu erhalten. Gerade auch in Zeiten, in denen Parteien Vielfalt in Frage und ganze gesellschaftliche Gruppen unter Generalverdacht stellen.“


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Gretchen, Mittwoch, 10.August 2016, 06:56 Uhr

4. Aller erster Güte

Rückkehr zur Vernunft wird die Devise der Zukunft lauten müssen. Parteien versuchen immer mehr, sich in das tägliche Leben der Menschen, die sich nicht als potentielle Diskrimierte fühlen, einzumischen. Hier beginnt die Diskrimierung aller erster Güte. In der Berufswelt sollte es keinerlei Bevorzugung nach Geschlecht, Behinderung, sexueller Bestimmung oder wie jetzt mit einer Migrantenquote gefordert, nach Herkunft gehen. Vielleicht einfach nur nach Leistung.
Wäre doch mal was Neues. Und etwas Gutes. Und die Leiterin der Antidiskrimierungsstelle müsste kein Steuergeld für ein Gutachten in Auftrag geben welches lauten könnte: "Erstellen Sie ein Gutachten, welches meine Wichtigkeit feststellt und weiter ausbaut."

Das Leihschwein, Dienstag, 09.August 2016, 16:55 Uhr

3. Was bringt so ein Gesetz in der Praxis.

Hier ein Beispiel: Als externer Dienstleister arbeiteten wir für Autokonzerne in der Entwicklung/Forschung als Residenten in ihren Büros. Einige Abteilungs-Gruppenleiter gaben uns per E-Mail oder im persönlichen Gespräch zu verstehen, sie wünschen sich keine Frauen, Ostdeutsche und Türken als externe Mitarbeiter. So, was sollten wir nun machen, den Kunden wegen Diskriminierung anzeigen und dann nie wieder einen Auftrag bekommen? Natürlich haben wir dem Wunsch des Kunden entsprochen

huggle, Dienstag, 09.August 2016, 15:19 Uhr

2. das dauert noch Jahrhunderte

Die Gesetze würden an sich ausreichen - wenn sie denn völlig ausgeschöpft würden. Aber solange Richter es bei einem "dududu, des machst fei ned wieder, du Böser" belassen und lächerliche Bewährungsstrafen verhängen, die in keinem Verhältnis zur Tat stehen, so lange wird sich auch nichts ändern.

Betroffen, Dienstag, 09.August 2016, 14:22 Uhr

1. Diskriminierung

Als weibliches Wesen ist man beidem ausgesetzt. Und immer noch werden die Täter mit Samthandschuhen angefaßt. Denn die "Entscheider und Einstufer" sind in der regel anderen Geschlechts. Da bringt auch ein sogenanntes schärferes Gesetz nicht viel, da immer ein Hintertürchen von Verteidigern (wider besseres Wissen) gefunden wird.