Durchblick unerwünscht Bayerns Banken und die Dispo-Zinsen
Trotz Mini-Zinsen für Guthaben, langen die Banken ordentlich beim Dispozins hin. Allerdings wie viel? Daraus machen viele Geldhäuser ein echtes Geheimnis, an dessen Ende für viele existenzielle Fragen stehen.
Mit Susanne verdient die Bank viel Geld, weil sie immer mal wieder das Konto überzieht. Mit ihrem Gehalt kommt sie eigentlich über die Runden. Probleme macht ihr eine kleine Eigentumswohnung in Landshut, die sie zur Altersvorsorge gekauft hat. Eigentlich soll sich die Immobilie über die Mieteinnahmen finanzieren.
"Mit meinem Mieter ist das so eine Sache. Der zahlt manchmal nicht pünktlich, manchmal auch gar nicht. Das Geld kommt dann erst zwei, drei Monate später. Die Banken wollen aber pünktlich Ihr Geld für den Kredit haben und somit ist es halt manchmal notwendig, dass ich den Dispo in Anspruch nehmen muss."
Susanne
Zinssatz unbekannt
Das Girokonto zu überziehen ist richtig teuer. Trotz Niedrigzinsphase langen die Banken beim Dispokredit kräftig zu – und dennoch: Susanne kennt ihren Zinssatz nicht.
Sie ist nicht die Einzige, der das so geht. Die Schaufenster der Banken sind voll mit Werbung für günstige Kredite – von Dispozinsen steht dort aber nichts. Frei nach dem Motto: Oh wie gut, dass niemand weiß …
Ein neues Gesetz
Für mehr Transparenz sollte eigentlich ein neues Gesetz sorgen: Seit März diesen Jahres sind die Banken verpflichtet, ihren Dispozinssatz im Internet zu veröffentlichen. Die Online-Recherche gestaltet sich aber bei unserer Stichprobe schwieriger als gedacht. Auf Anhieb finden wir die Information fast nie.
Noch intransparenter für den Kunden gestalten die Banken die Anpassung des Dispozinssatzes an die aktuellen Marktkonditionen. Sicher ist nur: Zinssenkungen werden fast immer verzögert weiter gegeben: Während der Referenzzins Euribor sogar negativ ist, liegen die Dispozinsen derzeit im Schnitt bei knapp zehn Prozent.
Zahnarzthelferin Susanne hat mittlerweile in Sachen Dispokredit recherchiert und ist auf ein paar interessante Fakten gestoßen. So ist beispielsweise der Wechsel zu einer Bank mit günstigeren Konditionen einfach geworden. Seit September sind die Banken gesetzlich verpflichtet, den Kunden beim Umzug des Girokontos zu unterstützen.
Gerichtsurteil
Am 24.10.2016 hat der Bundesgerichtshof sehr kundenfreundlich entschieden: Wer kurzfristig sogar seinen Dispokredit überzieht, dem darf die Bank dafür keine pauschale Mindestgebühr berechnen. Betroffene Privatkunden können ihr Geld sogar zurück fordern (AZ XI ZR 9/15 und XI 387/15).
Was Bankkunden jetzt beachten müssen
1. Geschäftskonten sind von dem Urteil nicht betroffen.
2. Die Rückforderung schriftlich und mit Unterschrift abgeben. Den Brief per Einschreiben verschicken und Quittung aufbewahren.
3. Rückforderungen für Vorgänge vor vor dem 1. Januar 2013 können verjährt sein. Da dies noch nicht abschließend geklärt ist, sollten Bankkunden jetzt schnell ihre Ansprüche geltend machen.