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Bayerischer Vorstoß Schleier-Verbot vor Gericht

Bayern will gesetzlich verbieten lassen, dass Muslimas vor Gericht ihr Gesicht verhüllen. Das Kabinett brachte eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg. Anstoß dazu gab ein Verfahren vor dem Münchner Amtsgericht.

Von: Hans Häuser und Fabian Pavlakovic

Stand: 21.06.2016

Die als Zeugin geladene Muslima am 17. März 2016 mit Gesichtsschleier im Münchner Landgericht;  | Bild: dpa-Bildfunk/Andreas Gebert

Ende 2015 sorgte eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht für Aufsehen: Sie hatte sich vor dem Gericht geweigert ihren Niqab - einen Gesichtsschleier - abzulegen. Der Richter hat nachgegeben, die Zeugin durfte in Verhüllung aussagen. Beim Berufungsprozess bestand die Richterin darauf, dass die Zeugin ohne Schleier aussagt. Die Muslimin folgte der Aufforderung der Richterin – wenn auch widerwillig.

Keine klare Gesetzeslage

Dieser Fall zeigt: es liegt im Ermessen des Richters ob er eine Gesichtsverschleierung erlaubt oder nicht. Bayern will eine klare Regelung für Zeugen vor Gericht: Das bayerische Kabinett hat deshalb eine Bundesratsinitiative gestartet und fordert ein Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtsverfahren.

"Es geht nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen, sondern ausschließlich um die ordentliche Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Ob man dazu seinen Motorradhelm abnehmen oder den Nikab beiseite schieben muss, hat damit nichts zu tun."

Marcel Huber (CSU), Staatskanzleichef

Bayerischer Justizminister Winfried Bausback

Der Richter müsse die Mimik seines Gegenübers sehen, um einschätzen zu können:  Ist die Person aggressiv, hat sie Angst, schwingt Häme in ihrer Aussage mit? Sonst sei die Wahrheitsfindung vor Gericht erschwert.

Mehrere Verbände haben grundsätzlich Verständnis für den bayerischen Vorstoß.  Die Türkisch-Islamische Union sieht darin keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und auch Mehmed Celik vom Interkulturellen Dialogzentrum in München hält das Burkaverbot vor Gericht für vertretbar. 

Islamfeinde stärken?

Zwei Oppositionsparteien im Landtag sehen das anders. SPD-Rechtsexperte Franz Schindler findet zwar, dass ein Schleier im Gericht stört. Ein geneerelles Verbot sei aber nicht sonderlich originell, ein vernünftiger Richter brauche so etwas nicht, so Schindler. Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause hält den bayerischen Vorstoß gar für reinen Populismus und ein Aufbauschen von Einzelfällen.

"Es gab in der Vergangenheit zwei Einzelfälle, die sind in richterlicher Unabhängigkeit gelöst worden. Das sollte man in Zukunft weiter so handhaben. Da muss man nicht islamfeindliche Einstellungen in der Bevölkerung nochmal schüren und verschärfen."

Margarete Bause, Grünen-Fraktionschefin

Kein generelles Burkaverbot

Ein generelles Burkaverbot in der Öffentlichkeit verfolgt die Staatsregierung jedenfalls nach Aussage Hubers derzeit nicht, auch wenn die CSU das auf ihrem Parteitag im vergangenen Herbst gefordert hat. 

Und auch das Verschleierungsverbot vor Gericht dürfte noch einige Zeit auf sich warten lassen, wenn es denn überhaupt kommt. Erst einmal müsste der Bundesrat in Berlin die bayerische Forderung unterstützen, damit würde dann die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Und zum Schluss hätten laut bayerischem Justizministerium wieder Bundestag und Bundesrat das Wort.


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