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Mutmaßliche Dschihadisten Syrische Flüchtlinge in Bayern vor Gericht

In Bayern müssen sich erstmals Flüchtlinge wegen Mitgliedschaft in einer dschihadistischen Gruppe verantworten. Die beiden Syrer sollen sich für die sogenannte Ahrar al-Sham engagiert haben. Eindrücke vom ersten Prozesstag.

Von: Joseph Röhmel

Stand: 30.03.2017 | Archiv

Kamel T. an seinem Platz auf der Anklagebank | Bild: picture alliance / Peter Kneffel/dp

Die beiden Angeklagten im Alter von 22 und 25 Jahren machen einen etwas schüchternen Eindruck. Der Jüngere der beiden verdeckt sein Gesicht mit einem grauen Kapuzenpulli, als er in den Gerichtsaal gefahren wird. Er sitzt im Rollstuhl, die Folge einer Verletzung, die er sich im Syrien-Krieg zugezogen hat. Wohl auch der Grund, warum er vor zwei Jahren über die Balkanroute mit dem 25-Jährigen ins sichere Deutschland geflüchtet ist. Aber jetzt müssen sich die beiden Männer vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Gerichtssprecherin Barbara Stockinger:

"Der Generalbundesanwalt wirft den beiden Angeklagten Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Die beiden Angeklagten sollen sich der Vereinigung Ahrar-al Sham angeschlossen haben und für diese im bewaffneten Kampf in der Gegend Aleppo gewesen sein."

Barbara Stockinger, Sprecherin Oberlandesgericht München

Verhaftung vor einem Jahr

Vor gut einem Jahr wurden die Angeklagten in einem Asylbewerberheim in Bamberg verhaftet. Die Ermittler hatten Tipps bekommen. Von wem diese Hinweise kamen, dazu möchte Oberstaatsanwalt Bernd Meiners von der Bundesanwaltschaft nichts sagen. Nur so viel: Bei einer Durchsuchung hätten die Vorwürfe verifiziert werden können:    

"Unter anderem durch Foto- Videodateien, welche im Besitz der Angeklagten waren und sichergestellt werden konnten."

Bernd Meiners, Oberstaatsanwalt

Zwischen August 2013 und April 2014 sollen sich die Angeklagten bei der Gruppe Ahrar al-Sham in Syrien aufgehalten haben. Beide hatten laut Bundesanwaltschaft Zugriff auf das Waffenarsenal, in dem unter anderem Maschinengewehre und Panzerfäuste lagerten. Allerdings stellt sich für Prozessbeobachter die Frage: Wie kann die Bundesanwaltschaft das alles so genau feststellen? Die Anklage wirkt sehr dünn. So wird von "nicht weiter konkretisierbaren Kampfeinsätzen" gesprochen, an denen sich die beiden Männer beteiligt haben sollen.

"Die Ermittlungsbehörden allgemein in Deutschland befinden sich mit allen Sicherheitsbehörden im regen Austausch. Es gibt ja das gemeinsame Terrorabwehrzentrum. Dort werden auch die allgemeinen Entwicklungen in Syrien seit jetzt schon einigen Jahren analysiert und recherchiert, sodass man doch da ein recht klares Bild hat."

Bernd Meiners, Oberstaatsanwalt

Waren die beiden tatsächlich aktive Kämpfer in Syrien?

Flüchtlinge vor Gericht Bundesanwalt erhebt Anklage gegen Dschihadisten

Den Angeklagten muss also im Prozess nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich in Syrien in der Gruppe aktiv waren. Die Kommunikation ist schwierig. Beide Männer tragen Kopfhörer, drei Dolmetscher müssen ihnen Fragen des Richters ins Arabische übersetzen. Was nicht immer funktioniert. Die Verhandlung verläuft sehr zäh. 

Die beiden Verteidiger wollen sich gegenüber der Presse vorerst nicht zum Verfahren äußern. Sie wollen die Lage erst einmal beobachten. Dafür spricht ein anderer, der salafistische Gefangenenhelfer Bernhard Falk, der quer durch Deutschland reist, um mutmaßlichen Dschihadisten im Prozess beizustehen. Vor allem die Aussage des 22-Jährigen im Rollstuhl beeindruckt ihn:

"Der Angeklagte hat ja geschildert, dass er zum Militärdienst einberufen war - quasi für Assad. Und er hat sich dem verweigert, ist in die Türkei gegangen, hat  sich zurückschleusen lassen nach Syrien. Hätte er sich auf Seiten von Assad beteiligt, würde er hier nicht angeklagt. Da er sich aber, so der Anklagevorwurf, an einer der islamischen Widerstandsgruppen beteiligt hat, steht er als mutmaßlicher Terrorist vor Gericht."

Bernhard Falk, salafistischer Gefangenenhelfer

Klingt propagandistisch. Allerdings ist selbst unter Islamwissenschaftlern umstritten, ob es sich bei der Ahrar al-Sham tatsächlich um eine Terrororganisation handelt. Sie will das Regime stürzen und einen Gottesstaat errichten. Sie bedroht aber keine anderen Länder und kooperiert mit nicht-islamischen Organisationen. Manche Islamwissenschaftler sehen in ihr sogar einen möglichen Partner für den Westen, um den Friedensprozess in Syrien in Gang zu bringen. 

Hintergrund:

Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung können nach dem Strafgesetz-Paragrafen 129 b in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Er war Teil des Sicherheitspakets I, das die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auflegte. Im bundesweit ersten Prozess nach diesem Paragrafen wurde 2006 in München ein irakischer Kurde verurteilt.


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Horst, Donnerstag, 30.März 2017, 19:05 Uhr

4. Ach ja - die deutsche Justiz

ist ja sooo was von blind.

  • Antwort von Wolf, Donnerstag, 30.März, 19:54 Uhr

    stimmt,traditionell rechts

Erich, Donnerstag, 30.März 2017, 18:24 Uhr

3. Es ist eh schon wurscht!

Freisprechen! Für die erlittene U-Haft entschädigen und auf den Nachschub an Traumatisierten warten.

  • Antwort von Wolf, Donnerstag, 30.März, 19:08 Uhr

    Sonst schreit ihr immer die jungen Syrer sollen gefälligst in Syrien für ihr Land kämpfen.....aber wehe sie tun es! Sie haben überhaupt keine Ahnung. Und bei uns gilt,wie in jedem Rechtsstaat,die Unschuldsvermutung.

  • Antwort von Erich, Donnerstag, 30.März, 19:56 Uhr

    Jetzt hetzt der Wolf schon gegen Flüchtlinge....

  • Antwort von Wolf, Donnerstag, 30.März, 20:07 Uhr

    @erich,
    lesen,Texte verstehen?.....

  • Antwort von Leo Bronstein, Donnerstag, 30.März, 20:39 Uhr

    @ Wolf
    >Sonst schreit ihr immer die jungen Syrer sollen gefälligst in Syrien für ihr Land kämpfen.....aber wehe sie tun es!<

    Waren Sie den Teil der syrischen Armee?

  • Antwort von Truderinger, Donnerstag, 30.März, 22:58 Uhr

    Leo, waren sie denn jemals Flüchtling?

  • Antwort von Wolf, Freitag, 31.März, 09:02 Uhr

    @brunzstein,
    die syrische Armee ist Teil des korrupten und kriminellen Systems! Für Putin und die Armee sind selbstverständlich alle Terroristen die sich gegen den irren Doktor wehren.

Argus A., Donnerstag, 30.März 2017, 17:59 Uhr

2. Die Gewehre der Frau Carrar

Wie Bert Brecht in seinem Klassiker schon beschreibt, kann niemand in einem Bürgerkrieg unparteiisch bleiben. Wie soll das auch gehen? Die eigene Ethnie oder Religion würde so einen zum Verräter stempeln, die feindlichen Gruppen wurden ihn nicht verschonen. Insofern hat Falk nicht unrecht.

Die allermeisten Syrer sind wohl Täter und Opfer gleichzeitig. Das gilt für diejenigen, die im Land geblieben sind und für diejenigen, die zu uns gekommen sind.

Chaim, Donnerstag, 30.März 2017, 17:50 Uhr

1. Ahrar al-Sham

"Sie (Ahrar al-Sham) will ... einen Gottesstaat errichten, bedroht aber keine anderen Länder" schreibt der BR-Reporter.
Wer das schreibt -und noch viel schlimmer: auch nocht glaubt- hat vom Islam keine -auch nicht die geringste- Ahnung.
quote Islam ist Friede - wenn ihr euch i h m unterwerft unquote

  • Antwort von Wolf, Donnerstag, 30.März, 19:53 Uhr

    Wenn man das alte Testament liest kriegt man auch das kalte Grausen,und eine Nation begründet ihren illegalen Landraub mit dieser alten Schwarte. Ist um nichts besser. Religion ist imA eine reine Privatsache und hat im öffentlichen Leben nix zu suchen. Ohne Ausnahme.