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Einbruch zur Urlaubszeit Wie Geschädigte reagieren sollten

Urlaubszeit ist Einbruchszeit: Fast 70.000 Mal stiegen ungebetene Gäste im vergangenen Jahr in Wohnungen und Häuser ein. Tendenz: steigend. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, gibt es einiges für Verbraucher zu beachten.

Von: Christine Grigoleit

Stand: 17.08.2016

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein mit einem Messer bewaffneter Mann schleicht am 14.05.2013 durch eine Wohnung in Frankfurt am Main.  | Bild: picture-alliance/dpa/Nicolas Armer

Die Tür ist aufgebrochen, das Fenster kaputt, und auch im Haus haben die Einbrecher deutliche Spuren hinterlassen. Der Schock bei den Heimkehrern ist groß. Wie diese im Idealfall reagieren sollten, damit auch mit der Schadenabwicklung bei der Versicherung alles klappt, schildert Timo Voss vom Bund der Versicherten:

"Urlauber sollten nach Feststellung eines Einbruchdiebstahls sofort die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Einbruch zu Anzeige bringen."

Timo Voss, Bund der Versicherten

Wichtige Daten notieren

Direkt anschließend sollten die Heimkehrer ihre Hausratversicherung anrufen, um den Schaden anzuzeigen. Voss rät, dabei die Schadennummer zu notieren sowie den Namen Sachbearbeiters.

Gewappnet für den Ernstfall

Eine Hausratversicherung kommt für die Reparaturkosten auf, die die Einbrecher an Fenster und Türen hinterlassen haben. Zudem ersetzt sie alles, was die Diebe geklaut haben - wie Schmuck, Geld und elektronische Geräte. Der Kunde muss allerdings nachweisen, dass er die gestohlenen Sachen auch tatsächlich besessen hat, sagt Voss. Möglich sei das durch Fotos oder Kaufbelege, bei teuren Gegenständen könne auch die Erstellung eines Wertgutachtens für den Fall der Fälle hilfreich sein.


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