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Bundestag verabschiedet Flexirente Arbeiten über das Rentenalter hinaus

Der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand: Künftig soll er besser an die jeweiligen eigenen Bedürfnisse angepasst werden können. Darauf zielt die "Flexirente" ab, die der Bundestag abschließend gebilligt hat.

Von: Dirk Vilsmeier

Stand: 21.10.2016 |Bildnachweis

Symbolbild zur Flexirente | Bild: picture-alliance/dpa

Unter anderem können Arbeitnehmer künftig auch dann noch arbeiten, wenn sie ins reguläre Rentenalter gekommen sind. Damit können sie weitere Rentenansprüche erwerben. Oder sie beziehen bereits früher, nämlich ab dem 63. Lebensjahr, eine Teilrente.

6.300 Euro pro Jahr kann man künftig ohne Abschläge zusätzlich einnehmen, 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes werden dann aber von der Rente abgezogen.

Freiwillige Zuzahlungen

Möglich werden außerdem - ab einem Alter von 50 Jahren - freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse, um so ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. Bisher war das erst mit 55 möglich. Arbeitgeber müssen für Beschäftigte über die Rentenaltersgrenze hinaus keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung bezahlen. Die neuen Regelungen treten zum Teil zum Jahresanfang in Kraft, das neue Hinzuverdienstrecht erst ab Juli 2017.

Mit den Stimmen der Großen Koalition

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen. Linken- und Grünen-Fraktion enthielten sich. Ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Rente will Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) in Kürze vorlegen.







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Amatör, Freitag, 21.Oktober 2016, 22:44 Uhr

3. Fachkräftemangel

Arbeitstätigkeit nach 65 – neben Rentenbezug – war bisher schon möglich, nun also auch mit Einschränkungen bei vorzeitiger Rente. Solange sich das mit Lebensleistung und Rentenbeiträgen rechnet, finde ich das gut.

Ich bin etwas empfindlich, wenn ich daneben vom Fachkräftemangel und dem Bedarf an der Arbeitsleistung alterer Arbeitnehmer höre. Als ich auf die 60 zuging, wandte meine multinationale Firma alles an (z. B. Einsätze 300 km vom Wohnort entfernt mit Information am Vorabend), um mich rauszuekeln; nach einem Jahr konnte ich körperlich vor Schlafmangel nicht mehr und kündigte. Gleichzeitig stellte die Firma Kollegen aus Weißrussland, der Ukraine, Indien usw ein, ohne jegliche Probleme mit Arbeitserlaubnis. Meine Gewerkschaft beriet mich zwar, konnte mir aber letzten Endes nicht helfen.

Nun ja. Jugend ist alles. Rentenanspruch habe ich erst ab 65+8.

Barbara, Freitag, 21.Oktober 2016, 16:46 Uhr

2. Schlimmer geht`s nimmer!

Anscheinend sollen die Leute schuften bis zum Grabesrand! Die Altersarmut ist nicht dadurch zu beheben, daß man die Leute bis zum Umfallen arbeiten läßt, vorausgesetzt, daß die alten Menschen überhaupt noch in der Lage sind, zu arbeiten und eine Arbeit finden! Wenn der Politik nichts Besseres einfällt, dann ist das Wählen wirklich sinnlos!

  • Antwort von Lohengrin, Freitag, 21.Oktober, 23:16 Uhr anzeigen

Bernhard, Freitag, 21.Oktober 2016, 14:41 Uhr

1. Ein richtiger Weg.

Ich denke auch, dass der Arbeitnehmer selbst entscheiden soll, was er will.
Jedoch kann es nicht sein, dass der Staat dann nochmal seine Hand aufmacht.
Im Einzelfall wird wohl auch noch geprüft werden müssen, wie es mit der Lohnsteuer von Teilerwerb und Vollerwerb des Lebenspartners ausschaut.
Das andere, dass es auch "Verlierer" gibt, wird sicher so sein.
Wenn ich aber so manchen Zeitgenossen sehe, der über Jahre zwischen Krank und Arbeitslos pendelt, nebenbei sein Haus aber in Topform bringt, mit denen habe ich kein Mitleid.

  • Antwort von Barbara, Freitag, 21.Oktober, 16:56 Uhr anzeigen

  • Antwort von winfried, Freitag, 21.Oktober, 18:03 Uhr anzeigen

  • Antwort von Bernhard, Freitag, 21.Oktober, 20:02 Uhr anzeigen

  • Antwort von Barbara, Freitag, 21.Oktober, 20:17 Uhr anzeigen

  • Antwort von winfried, Freitag, 21.Oktober, 21:28 Uhr anzeigen