Lebensmittelüberwachung Opposition watscht Reformpläne ab
Unklarheit bei Kompetenzen, zu wenig Personal - die Landtags-Opposition kritisiert die von der Staatsregierung geplante Reform der Lebensmittelüberwachung scharf.
Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Rosi Steinberger, kritisierte den Kompetenzwirrwarr bei Kontrollen an Schlachthöfen und in fleischverarbeitenden Betrieben.
"Einmal mehr fehlt der Mut, aus den jüngsten Lebensmittelskandalen die richtigen Schlüsse zu ziehen und die Koordination der Lebensmittelkontrollen bei einer zentralen Behörde zu bündeln. Vor allem bei den Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben gibt es auch in Zukunft ein Kompetenzwirrwarr. Genau das haben sowohl der Oberste Rechnungshof als auch die Experten bei der Anhörung im Umweltausschuss des Landtags bemängelt. CSU-Ministerin Scharf hat also ein Konzept vorgelegt, das niemandem wehtut, aber die grundsätzlichen Mängel nicht behebt."
Rosi Steinberger
Kritik kommt auch von den Freien Wählern (FW): "Wir bezweifeln, dass die große Zahl von rund 1.000 Betrieben mit dem Personal bewältigt werden kann, das für die Spezialbehörde vorgesehen ist. Es muss sichergestellt sein, dass die neue Behörde die sogenannten Risikobetriebe völlig eigenständig überwachen kann", hieß es aus der FW-Landtagsfraktion. Laut FW sind im Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 70 neue Stellen vorgesehen, dazu kommen 20 Stellen vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU) teilte dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage schriftlich mit:
Plan: 4,1 Millionen Euro und 90 neue Stellen
70 neue Stellen und rund 4,1 Millionen Euro sind laut einem Sprecher des Verbraucherschutzministeriums im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 für die neue Kontrollbehörde für komplexe Betriebe vorgesehen. 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem LGL zur neuen Behörde verlagert werden.
Was sind komplexe Betriebe?
Komplexe Betriebe sollen nach dem Vorschlag des Verbraucherschutzministeriums beispielsweise überregional tätige Betriebe sein, die bestimmte Produkte herstellen wie etwa Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Auch Geflügelgroßbetriebe und Schlachthöfe können nach dem Vorschlag des Ministeriums solche komplexen Betriebe sein, die in die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde übergehen.
Die neue Behörde übernimmt laut einem Sprecher des Verbraucherschutzministeriums von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung der komplexen Betriebe inklusive Vollzug und soll an zwei Standorten gebündelt werden. Als Standort für Nordbayern steht bereits aus strukturpolitischen Gründen Kulmbach fest. Standort für Südbayern wird Erding sein. Für den Standort Erding sprechen laut Ministerium fachliche und organisatorische Gesichtspunkte sowie die günstige zentrale Lage und die Nähe zur Grenzkontrollstelle am Flughafen München.