71. Verhandlungstag, 20.12.2013 "Wir schalten jetzt nach Zwickau"
Am letzten Verhandlungstag 2013 sollte eine ehemalige Nachbarin von Beate Zschäpe per Videoschaltung aussagen. Doch die Befragung der 91-jährigen Frau scheiterte. Die alte Dame konnte nicht einmal ihre Personalien korrekt angeben.
20. Dezember
Freitag, 20. Dezember 2013
Es war wohl einer der kürzesten Verhandlungstage im NSU-Prozess. Bereits um kurz vor halb elf wünschte der Vorsitzende Richter Götzl allen Prozessbeteiligten geruhsame Feiertage. Am 71. Prozesstag stand eigentlich die Vernehmung einer Zeugin per Videoschaltung auf dem Programm. Die Technik funktionierte, doch die 91-jährige Dame war einfach nicht vernehmungsfähig.
Nachbarin gewarnt?
Die Zeugin hatte in Zwickau in einem Haus gelebt, das den mutmaßlichen Terroristen des NSU als Unterschlupf diente. Die Anklage wirft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vor, sie habe den Tod der Nachbarin und zweier Handwerker in Kauf genommen. Zschäpe soll in der Wohnung Feuer gelegt haben, nachdem sie vom Tod ihrer Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erfuhr. In einer Vernehmung bei der Polizei hatte die betagte Nachbarin berichtet, jemand habe bei Ausbruch des Brandes bei ihr geklingelt. Als sie die Sprechanlage erreichte, habe sich jedoch niemand mehr gemeldet. Es scheint möglich, dass Zschäpe versucht haben könnte, die Nachbarin zu warnen.
Zeugin verwirrt
Doch ob es die Angeklagte war, die damals klingelte, konnte heute nicht aufgeklärt werden. Als der Vorsitzende Richter Götzl ins Altenheim nach Zwickau schalten ließ, erschien auf der Projektion im Gerichtssaal zwar die Zeugin, doch als Götzl sie direkt ansprach, reagierte die Frau zunächst kaum. Götzl versuchte, die Personalien festzustellen, doch die 91-Jährige konnte weder ihr Alter noch ihre Adresse korrekt angeben. Sie war offensichtlich zu verwirrt. Die Vernehmung wurde daraufhin abgebrochen.
Dauerhaft vernehmungsunfähig?
Die Bundesanwaltschaft und auch Vertreter der Nebenklage waren sich im Anschluss einig, dass nicht noch einmal versucht werden solle, die Zeugin zu vernehmen, sie sei dauerhaft vernehmungsunfähig. Eine weitere Befragung grenze an Körperverletzung, meinte ein Rechtsanwalt. Die Verteidigung von Beate Zschäpe wollte sich dem nicht anschließen, sondern sprach von einer nicht optimalen Vernehmungssituation, die sich vielleicht ändern könne.
Am 8. Januar 2014 wird der NSU-Prozess fortgesetzt. Und momentan sieht es so aus, als ob mindestens noch bis Ende 2014 weiterverhandelt werden würde.