187. Verhandlungstag, 25.02.2015 Auftritt des "Geklonten"
Er half dem Trio beim Untertauchen und mit einem Ausweis - aber warum Zschäpe und Co. auf der Flucht waren, will einen sächsischen „Szenezeugen“ nicht interessiert haben.
25. Februar
Mittwoch, 25. Februar 2015
Es war ein fast typischer Auftritt. Wie etliche andere Zeugen aus der rechten Szene machte auch Gunter F., einst Mitglied der Chemnitzer Skinhead-Truppe „88er“, teils nicht nachvollziehbare Angaben. Zusammen mit seinem Zwillingsbruder – gemeinsamer Szene-Spitzname: „Die Geklonten“ – brachte Gunter F. das Trio zu einer Wohnung in Chemnitz und besuchte die Drei auch dort, denn „denen musste ja langweilig sein“.
Nichts wissen und nichts wissen wollen
Warum die Drei auf der Flucht waren? Danach will F. nicht gefragt haben. Da grinsten viele Zuhörer gequält. Auch Gunter F. reihte sich also ein bei denjenigen, die angeblich nichts oder nicht viel wussten und auch nichts wissen wollten. Auch der zweite Zeuge des Tages antwortete teils dummdreist. Er gab einem Rechtsextremen mehrere Kilo TNT, die schließlich bei Uwe Mundlos landeten. Der Zeuge wollte sich nun allen Ernstes nicht mehr erinnern, ob er den Sprengstoff damals verschenkt oder verkauft hat.
Gericht zieht dennoch seine Schlüsse
Aussagen dieser Art hat es im NSU-Prozess schon sehr viele gegeben, aber manchmal liefern maulfaule Szenezeugen ungewollt durchaus Informationen, die dem Gericht helfen, sich ein Bild zu machen. „Dann muss es halt die Masse machen“, sagt Rechtsanwalt Walter Martinek. Er vertritt den in Heilbronn schwer verletzten Polizisten Martin A. als Nebenkläger. Natürlich könne man angesichts der Verachtung, die manche Zeugen dem Gericht gegenüber mit ihrem Aussageverhalten zeigten, die Fäuste in der Tasche ballen, ergänzt Martinek. Er ist aber „sehr, sehr zuversichtlich“ dass es „die richtigen Erkenntnisse gewinnt.“