NSU-Prozess Zschäpes Aussage verschoben
Der 243. Verhandlungstag im NSU-Prozess hat mit einem heftigen Wortgefecht zwischen Zschäpes "Alt-Verteidiger" Heer und Richter Götzl begonnen. Nicht nur das: Auch die angekündigte Erklärung der Hauptangeklagten verschiebt sich.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach den Zschäpe-Prozess nach einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht und dem Antrag der ursprünglichen Zschäpe-Verteidiger auf Entlassung bis zum kommenden Dienstag, den 17. November. Damit verschiebt sich auch die für morgen erwartete Aussage der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe, wobei noch nicht klar ist, ob diese nun am 17. stattfinden soll. Mit einer Aussage würde das mehr als zweieinhalbjährige Schweigen Zschäpes enden.
Verteidiger-Trio will entlassen werden
Zschäpes Alt-Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten von der geplanten Aussage nach eigenen Angaben erst am Montag und nur aus den Medien erfahren. Sie forderten ihre Entlassung, weil eine Verteidigung "im Sinne der Interessen unserer Mandantin" so nicht mehr möglich sei: "Unsere Verteidigerbestellungen sind nur noch Fassade und dienen erkennbar nur der Aufrechterhaltung des Scheins einer ordnungsgemäßen Verteidigung", heißt es in ihrem Antrag.
Keine Fragen von Nebenklägern erwünscht
Wie der Bayerische Rundfunk erfahren hat, planten mehrere Nebenklägerfamilien, bei der Erklärung Zschäpes in München und vielleicht auch im Gerichtssaal zu sein. Doch schon vorab stand fest: Fragen werden ihnen nicht beantwortet. Nur dem Senat gegenüber würden Fragen beantwortet, sagte Zschäpes neuer Verteidiger Mathias Grasel.
Für Nebenklägeranwalt Stephan Kuhn ist das eine Enttäuschung, er ist vor allem gespannt, wie weit die Erklärung durch Zschäpes Anwalt wirklich gehen wird.
"Ist die Frage, in wie weit sie da auch andere Betroffene wie den Herrn Wohlleben oder Eminger mit einbezieht. Meine Hoffnungen sind da eher gering; es wäre aber notwendig, um von echter Aufklärung sprechen zu können."
Nebenklägeranwalt Stephan Kuhn
Und wieder ein Antrag gegen das Gericht
Dann - am Mittag - beantragte die Verteidigung von Ralf Wohlleben eine Unterbechung von drei Stunden: Sie wollte ein Ablehnungsgesuch gegen die Richter des Senats stellen. Zwar wäre es rechtlich möglich, trotz der Ablehnung morgen noch einen Tag zu verhandeln. Doch das wäre sehr ungewöhnlich gewesen.