NSU-Prozess


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270. Verhandlungstag, 15.3.2016 Die dubiose Rolle der Schlapphüte

Schon der Auftritt eines Brandenburger Verfassungsschützers als Zeuge war merkwürdig. Nun sagt die Nebenklage: Der Mann hat falsch ausgesagt. Die Rolle des Verfassungsschutzes wird immer dubioser. Opferanwälte vermuten, dass letztlich staatliche Stellen die Taten des NSU mit ermöglichten.

Von: Tim Aßmann

Stand: 15.03.2016 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR/Tim Aßmann

15 März

Dienstag, 15. März 2016

Mehrere Untersuchungsausschüsse im Bund und in den Ländern versuchen gegenwärtig Licht ins Dunkel rund um den NSU zu bringen. Im Fokus stehen dabei auch mehr als vier Jahre nach dem Auffliegen der Terrorzelle weiterhin Deutschlands Verfassungsschützer. Dieser Verhandlungstag im Prozess hat gezeigt: Zu Recht. Dass der Brandenburger Verfassungsschutz nicht ausreichend kooperierte, als er 1998 Hinweise hatte, wer die untergetauchten Rechtsterroristen unterstützte, ist schon länger bekannt. Einige Opferanwälte sind nun sicher: Den Verfassungsschützern in Potsdam war der Schutz eines V-Mannes wichtiger, als die Ergreifung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Fazit der Nebenklage-Anwälte: Staatliche Stellen haben das Morden des NSU mit ermöglicht. Ein eigentlich unglaublicher Vorwurf. Im NSU-Prozess hat er nun niemanden überrascht.

Verfassungsschutz mauert

Auch dass der damals zuständige Quellenführer des Brandenburger Verfassungsschutzes als Zeuge im Verfahren bewusst die Unwahrheit gesagt und damit auf gut Deutsch schlicht gelogen haben soll, erscheint einem als Beobachter nach fast drei Jahren Prozess, sehr gut vorstellbar. Wer sich mit dem NSU-Komplex auseinandersetzt, traut dem Verfassungsschutz in den Disziplinen Vertuschen und Verschleiern mittlerweile ziemlich viel zu. In Thüringen wurde das NSU-Umfeld über den Spitzellohn für V-Mann Tino Brandt querfinanziert und in Hessen behinderte das Landesamt die Mordermittlungen im Fall Yozgat, bekam dafür noch grünes Licht vom dortigen Innenministerium.  Da passen die Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz in Brandenburg ins Bild. Genau wie andere Behörden vor ihnen mauern nun auch die zuständigen Stellen in Potsdam bei der Aufklärung, verweigern die Herausgabe von Akten an die Prozessbeteiligten. Die Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern haben noch viel zu tun.


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