289. Verhandlungstag, 15.06.2016 Beweisanträge in Serie abgelehnt
Keine weitere Akteneinsicht für die Nebenklage: Am 289. Verhandlungstag des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht (OLG) München lehnte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gleich eine ganze Reihe von Beweisanträgen ab.
Bei den Anträgen war es in erster Linie um die von Nebenklageanwälten geforderte Einsicht in weitere Akten aus den Beständen von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden gegangen. Ziel der meisten Anträge war es, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu erschüttern - in der Regel von V-Leuten, die der Verfassungsschutz in der rechten Szene in Thüringen, Sachsen und Brandenburg eingeschleust hatte.
Richter: Behördenversäumnisse nicht Sache des OLG
Götzl überzeugte die Argumentation der Antragsteller aber ganz und gar nicht. Ziemlich deutlich ließ der Senatsvorsitzende erkennen, dass es nicht die Aufgabe eines Strafsenats sei, mögliche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei der Beobachtung der Neonazi-Szene in den neuen Bundesländern aufzudecken. Vielmehr gehe es in dem nun schon drei Jahre dauernden Verfahren darum, die Schuld oder Unschuld von Beate Zschäpe und ihren vier Mitangeklagten im Sinne der Anklage festzustellen. In dieser Hinsicht aber bringe keiner der gestellten Anträge den Senat ein Stück weiter, so Götzl.
Zudem sieht der Gerichtsvorsitzende aus dem bisherigen Prozessverlauf auch keine Anzeichen dafür, dass die Verfassungsschutzämter durch das absichtliche Zurückhalten von Akten über die Führung von V-Leuten versuchten, die Ermittlungen gegen den NSU und seine Unterstützer zu behindern oder den Ablauf des Prozesses zu beeinflussen.