295. Verhandlungstag, 6.7.2016 "Wir werden überlegen, ob wir Fragen beantworten"
Mehr als 300 Fragen haben Opferanwälte am 295. Verhandlungstag an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gestellt. Deren Verteidiger Hermann Borchert ließ immerhin offen, ob sie beantwortet werden. Bisher hatte er kategorisch ausgeschlossen, dass Fragen der Nebenklage beanwortet werden.
06. Juli
Mittwoch, 06. Juli 2016
Der Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe dürfte sich heute die Finger wund getippt haben. Schließlich musste Mathias Grasel jede einzelne der zahlreichen Fragen an seine Mandantin selbst in den Computer hacken. Ein Opferanwalt nach dem anderen verlas das, was er wissen wollte. Über viereinhalb Stunden diktierten die Vertreter der Opferfamilien mehr als 300 Fragen. Mit den einzelnen Unterfragen dürften es weit mehr sein. Zschäpe schien sich dabei eher unwohl zu fühlen. In der Pause diskutierte sie mit ihren Verteidigern, schüttelte immer wieder den Kopf.
Die Fragen bohrten an vielen Stellen nach. Ob sie wisse, wie die Mordopfer ausgesucht worden seien? Warum die Morde an den verschiedenen Orten begangen wurden? Oder ob es Unterstützer an den verschiedenen Tatorten gegeben habe? Fragen, die der Prozess bisher nicht beantworten konnte und die vor allem die Angehörigen der NSU-Opfer immer noch quälen. Ein Anwalt beschrieb am Rande des Prozesses heute das beunruhigende Gefühl seiner Mandantin, nicht zu wissen, ob ihr vielleicht eines Tages einer der NSU-Unterstützer auf der Straße begegnen könnte.
"Beantwortung könnte Monate dauern"
Wird Zschäpe die vielen Fragen jetzt beantworten? Bisher gab es Signale, dass sie das nicht tun würde. Zu Beginn des heutigen Verhandlungstages sagte ihr Verteidiger Hermann Borchert, dass es wohl keine Antworten geben werde. Am Ende des Prozesstages klang das zumindest etwas anders: "Wir werden überlegen, ob wir Fragen beantworten. Aber die Beantwortung könnte Monate dauern." Falls Zschäpe es dennoch ablehnt, könnte das Gericht einige Fragen übernehmen und erneut stellen. Dann dürfte es spannend werden, ob sich die Hauptangeklagte im NSU-Prozess einer Beantwortung verweigern würde.