321. Verhandlungstag, 16.11.2016 Prozessverschleppung?
Die Wohlleben-Verteidigung hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Mehrere Prozessbeteiligte sehen darin den Versuch, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen.
16. November
Mittwoch, 16. November 2016
Es ist schon fast ein Ritual. Wenn das Gericht im NSU-Prozess eine Entscheidung gegen die Interessen der Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben fällt, bitten diese zunächst um eine Beratungspause. Nach deren Ende wird dann eine weitere Pause verlangt, um ein Ablehnungsgesuch gegen das Gericht zu formulieren und wenn dieses dann gestellt ist, wird erneut unterbrochen. Immer wieder kam es vor, dass diesem Prozedere ganze Verhandlungstage zum Opfer fielen.
Wohlleben will Verlesung verhindern
An diesem Prozesstag verkündete das Gericht zunächst einen Beschluss. Der Inhalt von Dateien, die auf dem Rechner des Angeklagten Wohlleben gefunden wurden und Rückflüsse auf seine politische Einstellung zulassen, soll im Prozess verlesen werden. Wohllebens Verteidiger hatten versucht die Verlesung zu verhindern und stellten nun, nach zwei Pausen und insgesamt mehr als drei Stunden Unterbrechung, einen Befangenheitsantrag. Sie werfen dem Gericht unter Anderem vor gegen den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung zu verstoßen, wenn es den Inhalt der Dateien verlesen lässt. Der Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.
Auf Prozessverschleppung prüfen
Bundesanwalt Herbert Diemer nahm umgehend zu dem Ablehnungsgesuch Stellung und erklärte, das Gesuch sei auch vor dem Hintergrund zu prüfen, dass versucht werde den Prozess zu verschleppen. Auch Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer sagte, der Antrag der Wohlleben-Vertedigung erwecke den Anschein der Prozessverschleppung. Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Angehörigen des Mordopfers Halit Yozgat vertritt, betonte der morgige Verhandlungstag solle nicht wegen des Befangenheitsantrags abgesetzt werden. So sieht es auch das Gericht. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.