NSU-Prozess


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322. Verhandlungstag, 17.11.2016 Ein absurder Verhandlungstag

In der Sache ist der NSU-Prozess heute keinen Millimeter weitergekommen. Ein neuerliches Ablehnungsgesuch der Verteidigung des Angeklagten Wohlleben führte zu stundenlangen Unterbrechungen.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 17.11.2016 | Archiv

Christoph Arnowski | Bild: Bayerischer Rundfunk

17 November

Donnerstag, 17. November 2016

Erneut hat es die Verteidigung von Ralf Wohlleben geschafft, mit einem simplen Antrag den NSU-Prozess zu lähmen. Nachdem der Vorsitzende Richter Manfred Götzl heute Morgen seinen Beschluss verkündete, im rechtlich zulässigen Rahmen weiter zu verhandeln, obwohl noch nicht über das Ablehnungsgesuch von gestern entschieden ist, stellten die Wohlleben-Anwälte ein neuerliches Ablehnungsgesuch.

Zeitspiel auf Staatskosten

Aber natürlich nicht sofort. Erst mal muss der Prozess unterbrochen werden, damit sich die Verteidiger mit ihrem Mandanten beraten können, ob sie das überhaupt tun wollen. Dann beantragen sie weitere Zeit, um das Ablehnungsgesuch formulieren zu können. Dann muss unterbrochen werden, dass dieser Antrag für alle kopiert werden kann. Dann wiederum ist eine Pause erforderlich, damit das Gericht beraten kann, wie es auf den Antrag reagiert. Und so weiter und so fort. Das strafprozessuale Pingpong fand den ganzen Verhandlungstag statt. Mit der Folge, dass es zu einer Vielzahl von Unterbrechungen kam, die in Summe stundenlang dauerten, während jeweils nur wenige Minuten verhandelt wurde.

Juristen werden nun an dieser Stelle sagen, Rechtsstaat ist teuer und anstrengend. Ein Angeklagter hat wie jeder andere Beteiligter zu jeder Zeit das Recht Anträge zu formulieren. Das gehört zum Kern eines fairen Verfahrens. Allerdings muss man unter dem Eindruck des heutigen Tages fragen, ob sich der deutsche Rechtsstaat mit all seinen komplizierten Vorschriften nicht irgendwann ad absurdum führt. Denn wenn zwei Befangenheitsanträge in Folge möglich sind, dessen zweiter auf der NIchtbescheidung des ersten basiert, dann sind auch unendlich viele Befangenheitsanträge in Folge möglich. Damit kann der Angeklagte einen Strafprozess völlig zum Stillstand bringen. Und das ist niemandem mehr vermittelbar.


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