328. Verhandlungstag, 8.12.2016 Ein Wort zu Peggy
Mit einem schlichten „Nein“ wurden heute die Hoffnungen all derer zerstört, die sich von Beate Zschäpe weitere Aufklärung im Fall Peggy versprochen hatten. Doch die Hauptangeklagte im NSU-Prozess will nichts von dem getöteten Mädchen gewusst haben.
08. Dezember
Donnerstag, 08. Dezember 2016
Der NSU-Prozess ist immer wieder für Überraschungen gut, das haben 328 Verhandlungstage bewiesen. Doch dass Beate Zschäpe sich zum Fall Peggy äußern wird, wie einige Medien im Vorfeld der heutigen Sitzung berichteten, galt bei den meisten Prozessbeobachtern als ziemlich unwahrscheinlich.
Selbst wenn Zschäpe über Detailwissen verfügt, warum sollte sie es jetzt am Ende der Beweisaufnahme preisgeben? Das würde auch nicht zu dem Bild passen, das die Verteidigung von ihrer Mandantin zu zeichnen versucht: nämlich das einer kooperativen Angeklagten, die mit dem Gericht zusammenarbeitet.
„Nein“
Also heute keine Äußerungen, sondern nur ein einziges Wort: Ein schlichtes "Nein" auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob Zschäpe etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe. Die Antwort wie immer schriftlich, verlesen von einem ihrer Verteidiger. Die 41-Jährige, eingehüllt in eine dicke graue Strickjacke, derweil scheinbar abwesend, der Blick ging an die Decke des Gerichtssaals.
Kein Wissen über Kinderpornos
Auch von kinderpornografischen Bildern will Zschäpe nichts gewusst haben - Bilder, die auf einem Computer gewesen sind, der im November 2011 im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde. Uwe Mundlos habe den Rechner damals selbst zusammengebaut. Möglicherweise habe er eine gebrauchte Festplatte verwendet, auf der sich die Fotos bereits befunden hätten, mutmaßte die Hauptangeklagte.
Noch immer kein Ergebnis zur DNA-Spur
Hintergrund der Fragen von Richter Manfred Götzl war eine DNA-Spur, die eine Verbindung zwischen dem NSU und dem Fall Peggy nahelegte. Doch über eineinhalb Monate nach der Entdeckung der DNA von Uwe Böhnhardt am Fundort des getöteten Mädchens gibt es noch immer keine Klarheit. War der NSU-Terrorist wirklich in dem Waldstück oder handelt es sich um eine Verunreinigung, weil bei der Spurensicherung im Fall Peggy das gleiche Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts im Jahre 2011? Ein Ergebnis liegt möglicherweise erst im kommenden Jahr vor.