NSU-Prozess


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331. Verhandlungstag, 20.12.2016 Ein Minierfolg für die Verteidigung?

Mit einem akribischen Antrag gelingt es Beate Zschäpes Verteidigung, dass der psychiatrische Sachverständige Henning Saß sein Gutachten heute nicht vortragen konnte. Allerdings scheint die Sache nur vertagt. Von Julian von Löwis

Von: Julian von Löwis

Stand: 20.12.2016 | Archiv

Julian von Löwis | Bild: BR

20 Dezember

Dienstag, 20. Dezember 2016

Im Kern geht es um die Frage: Wie standhaft kann ein psychologisches Gutachten über eine Person sein, die sich der Zusammenarbeit mit dem Gutachter gänzlich verweigert? Nach Ansicht von Zschäpes "Altverteidiger", Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl, verfügt der Sachverständige im NSU-Prozess über keinen genügenden psychischen Befund, denn Zschäpe hat nicht mit ihm gesprochen. Außerdem rügten die Verteidiger, dass das Gutachten subjektive Interpretationen enthalte. Haare die der Angeklagten ins Gesicht hingen würden etwa als Versuch des Abschirmens gewertet.

Für Zschäpe geht es um ein Leben in Freiheit

Sollte Zschäpe verurteilt werden, droht ihr die sogenannte Sicherungsverwahrung, was mindestens 20 Jahre Gefängnis oder sogar noch länger bedeuten würde. Dem zugrunde liegt die Entscheidung über die Schuldfähigkeit der Angeklagten. Und genau darüber wird Saß in seinem Gutachten berichten. Von Prozessbeteiligten, die das Vorgutachten kennen, ist zu hören, dass der Sachverständige Zschäpe eine Schuldfähigkeit attestieren wird. Das Gutachten stützt sich dabei auf das Verhalten Zschäpes während der Hauptverhandlung, auf Zeugenaussagen und die gesamte Aktenlage.

Morgen fällt die Entscheidung

Über den Antrag der Verteidigung, den Gutachter abzulehnen, will der Senat morgen entscheiden. Viele Prozessbeobachter erwarten, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Antrag ablehnen wird. Danach könnte es zwar noch einen Befangenheitsantrag gegen den Senat geben, doch selbst dann könnte das Gericht Saß sein Gutachten noch vortragen lassen. Und auch wenn der Verteidigung ein weiterer Aufschub gelingen sollte gilt es als eher unwahrscheinlich, dass sie das Gutachten gänzlich zu verhindern können.


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