NSU-Prozess


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NSU-Tagebuch: 337. Verhandlungstag Kein guter Tag für Zschäpe

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß nicht nur voll schuldfähig, der Sachverständige hält Beate Zschäpe auch nach wie vor für gefährlich.

Von: Alf Meier

Stand: 18.01.2017 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

18 Januar

Mittwoch, 18. Januar 2017

Professor Hennings Saß ist heute im Saal 101 des Münchner Oberlandesgerichtes die wichtigste Person. Seine Einschätzungen könnten direkten Einfluss auf ein zukünftiges Urteil haben. In seinem psychiatrischen Gutachten bescheinigt Saß Beate Zschäpe am Mittag die volle Schuldfähigkeit, einen Mangel an Empathie und antisoziale Tendenzen. Saß zeichnet das Bild einer kämpferischen selbstbewussten Frau.

Opferanwältin Doris Dierbach sieht sich im Gespräch mit BR-Reportern in ihrer Ansicht bestätigt.

"Er hat ausführlich dargelegt, dass Frau Zschäpe jemand ist der sehr stark eigene Verantwortlichkeiten auf andere schiebt. Der sehr schlecht in der Lage ist Eigenverantwortung zu erkennen und auch zu übernehmen. Ein Mensch der ein sehr distanziertes Verhältnis zu dem hat was tatsächlich geschehen ist"

Doris Dierbach, Opferanwältin

Mittäterin bei den zehn Morden von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos soll Beate Zschäpe laut Anklage gewesen sein. Und der Gutachter hält sie immer noch für gefährlich. Es bestehe ein hohes Risiko, dass Zschäpe in Freiheit erneut zu einer Täterin werden könnte - Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung seien derzeit nicht erkennbar.

Zschäpes Verteidiger wollten uns heute kein Interview zum Gutachten geben. Andere Prozessbeteiligte sehen die Hauptangeklagte bereits für  den Rest ihres Lebens hinter Gittern.

"Ich gehe davon aus, das der Senat erkennen wird, dass Zschäpe den Hang zur Gewalt unbehandelt und derzeit auch nicht behandelbar, behalten wird und das sie, wenn sie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, noch einmal 25 Jahre drauf bekommt"

. Bernd Behnke, Opferanwalt

Das Gericht ist allerdings an die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters nicht gebunden. Die Richter könnten eine andere Auffassung vertreten. Wahrscheinlich ist das aber nicht.


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