NSU-Prozess


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345. Verhandlungstag, 9.2.2017 Zschäpe gegen Zschäpe

Beate Zschäpe wird von Pflicht- und Wahlverteidigern mit unterschiedlichen Strategien verteidigt. Kommunikation findet kaum statt. Heute arbeiteten beide Lager sogar gegeneinander.

Von: Alf Meier

Stand: 09.02.2017 | Archiv

Alf Meier | Bild: BR

09 Februar

Donnerstag, 09. Februar 2017

Dass die Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm und Beate Zschäpes Wahlverteidiger Grasl und Borchert alles andere als befreundet sind, ist bekannt. Dass sich die Hauptangeklagte im NSU-Prozess nur noch von den Wahlverteidigern vertreten fühlt, ist offensichtlich.

Dass die Kommunikation zwischen den beiden Lagern allerdings so schlecht ist, dass dabei ein Antrag in die Hose geht, ist neu.

Zschäpe lässt Pflichtverteidiger auflaufen

Pflichtverteidiger Wolfgang Heer hatte am Vormittag einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht angekündigt und eine mehrstündige Pause zum Ausformulieren verlangt. Vielleicht hätte er vorher die Wahlverteidiger unterrichten sollen, denn Zschäpe ließ Heer voll auflaufen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, ob sie den Befangenheitsantrag mittrage, schüttelte sie nur den Kopf.

Zustimmung erforderlich

Das Vorhaben war damit vom Tisch. Nach herrschender Meinung hat ein Verteidiger nämlich kein Recht, auf eigene Initiative einen Befangenheitsantrag zu stellen. Er braucht dafür die Zustimmung des Angeklagten.


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