420. Verhandlungstag, 25.4.2018 Markige Worte des Zschäpe-Verteidigers
Mit scharfen Angriffen gegen die Bundesanwaltschaft setzt Zschäpes Vertrauensverteidiger Hermann Borchert sein Plädoyer fort und bestreitet die Mittäterschaft der Hauptangeklagten an den Taten des NSU. Doch viel zu bieten hat Borchert nicht - das kommt nicht von ungefähr.
25. April
Mittwoch, 25. April 2018
Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert war nicht oft im Gerichtssaal. Er ist kein Pflicht-, sondern Wahlverteidiger von Zschäpe und schaute immer nur dann im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichts vorbei - dann, wenn er unabkömmlich schien. An ganz normalen Prozesstagen saß nur sein junger Kollege Mathias Grasel an Zschäpes Seite, auch er genießt das Vertrauen der Hauptangeklagten. Aus Borcherts Anwesenheit konnten Prozessbeobachter stets ableiten, ob etwas von Zschäpes Seite zu erwarten war oder nicht.
Keine großen Erwartungen
Dass er so selten im Gerichtssaal war, macht seine Position nicht leichter. Sein Plädoyer sei "besser als erwartet", lautet eine der häufigsten Kommentierungen von anderen Prozessbeteiligten - was bedeutet, die Erwartungen waren nicht besonders hoch. Denn seit Rechtsanwalt Borchert vor über zwei Jahren in das Verfahren eingestiegen ist, hat sich die Position seiner Mandantin nicht unbedingt verbessert. Ihre schriftliche Aussage, die sie mit Borcherts Hilfe vorbereitet hat, gilt als strategisch motiviert. Und seit gestern ist klar, dass nicht Zschäpe die Worte gewählt, sondern Borchert sie auch stilistisch geprägt hat.
Diese Einlassung ist Borcherts wichtigstes Beweismittel, immer wieder zitiert er Zschäpes Aussagen. Es bleibt ihm nicht viel anderes übrig. Da er erst zwei Jahre nach Prozessbeginn in das Verfahren eingestiegen ist, hat er weite Teile der Beweisaufnahme nicht persönlich erlebt.
Angriff gegen Bundesanwaltschaft
Borchert arbeitet sich über Stunden an dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft ab, zitiert es seitenlang und zieht die Schlüsse der Karlsruher Staatsanwälte in Zweifel - oft in scharfen Worten. Konkret führt er etwa aus, es sei nicht bewiesen, dass Zschäpe weder Eigentümerin der insgesamt 20 Waffen des NSU gewesen sei noch an deren Beschaffung beteiligt gewesen sei. Die Beweiskette der Bundesanwaltschaft kommentierte er mit den Worten: "Ein Bayer würde sagen: So ein Schmarrn."
Auch andere Thesen der Bundesanwaltschaft wischt er einfach weg, ohne eine glaubhafte Alternative zu bieten. So zweifelt er etwa das ausländerfeindliche Motiv für die Morde an neun Migranten an und glaubt auch nicht, dass der NSU mit dem tödlichen Angriff auf eine Polizistin den Staat angreifen wollte. Mehrfach führt er aus, dass die Migranten ja nicht verunsichert werden konnten durch Morde, zu denen sich die Täter erst Jahre später bekennen. Da klingt er fast zynisch.
Zweifel säen
Borchert zielt darauf ab, die Existenz eines rechtsextremen Terrortrios NSU mit den Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe in Zweifel zu ziehen. Dabei hat die Beweisaufnahme eindeutig ergeben, dass auf den Computern der drei untergetauchten Neonazis das zynische Paulchen-Panther-Bekennervideo hergestellt wurde mit einer eindeutigen rassistischen und rechtsextremen Botschaft. Zschäpe will davon nichts mitbekommen haben.
Dass sie damit durchkommt ist fraglich - daran dürften auch die markigen Worte ihres Anwalts nicht allzu viel ändern. Das Plädoyer wird morgen fortgesetzt.