426. Verhandlungstag, 16.5.2018 "Einen Nazi zur Strecke bringen"
Die Verteidiger von Ralf Wohlleben haben ihre Plädoyers heute fortgesetzt. Rechtsanwalt Olaf Klemke warf der Bundesanwaltschaft vor, eine Anklage voller Widersprüche verfasst zu haben. Man habe einen „Nazi zur Strecke bringen“ wollen und es nicht so genau genommen.
16. Mai
Mittwoch, 16. Mai 2018
Die Bundesanwaltschaft wirft Ralf Wohlleben vor, gemeinsam mit Carsten S., die Pistole Ceska organisiert zu haben. Mit dieser Waffe ermordeten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen. Wohllebens Verteidigung bestreitet, dass es sich bei der von seinem Mandanten beschafften Pistole um die Mordwaffe handelt. Die Waffe sei „Schrott“ gewesen. Es sei wahrscheinlicher, dass sich Mundlos und Böhnhardt durch den Thüringer Neonazi Sven Rosemann eine zweite Waffe mit Schalldämpfer zu besorgt hätten.
Ein entsprechender Beweisantrag Klemkes war allerdings vom Gericht schon im Januar abgelehnt worden.
Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten brauchte heute ein dickes Fell. Klemke warf ihm vor Carsten S. bei einer Vernehmung beeinflusst zu haben. Er hätte ihm Worte in den Mund gelegt und dessen fadenscheinige Behauptungen „aufgehübscht“. Die Aussagen von Carsten S. seien daher „irreparabel kontaminiert“ durch suggestive Beeinflussung.
Erwartungsgemäß griff Klemke Carsten S. besonders scharf an. S. soll laut Anklage in Wohllebens Auftrag die Pistole zu Mundlos und Böhnhardt gebracht haben soll. S. ist der einzige Angeklagte, der im Verfahren umfassend ausgesagt hat. Wohlleben ist durch ihn schwer belastet. Klemke attestierte S. einen „selbstsüchtigen Belastungseifer“ und nannte ihn einen Lügner. S. versuche sich selbst „Gnade zu erkaufen“.