124. Tag im NSU-Prozess Zeugin will Zschäpe in Eisenach gesehen haben
Beim NSU-Prozess hat eine Zeugin ausgesagt, die Beate Zschäpe in Eisenach gesehen haben will. Dort soll sich die mutmaßliche Rechtsterroristin zwei Tage nach ihrer Flucht aus Zwickau aufgehalten haben.
Zschäpe sei ihr auf der Straße in Eisenach entgegengelaufen, so die Zeugin. Eben die Straße, in der die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auch ihr Wohnmobil geparkt hatten. Sie habe Zschäpe aus einer Entfernung von vier Metern gesehen, so die Frau vor dem Oberlandesgericht.
Mundlos und Böhnhardt waren nach einem Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach aufgeflogen. Sie sollen dann ihr Wohnmobil angezündet und sich getötet haben. Daraufhin flog die über Jahre laufende Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des Nationalsozialistischen Untergrunds auf.
Ob Zschäpe vor, während oder nach dem Überfall in Eisenach war, ist unklar. Die Zeugin sagt aber vor Gericht, die Frau sei ihr sofort aufgefallen, "weil ich sie vorher noch nie gesehen hatte". Zschäpe habe sehr teilnahmslos gewirkt.
"Sie hat nur nach unten geguckt, nicht nach links und rechts."
Zeugin vor Gericht über Beate Zschäpe
Später hätten ihr Kripo-Beamte Bilder gezeigt, auf denen sie Zschäpe "zu 90 Prozent" wiedererkannt habe.
Szene-Anwalt verweigert Aussage
Zudem sollte am 124. Verhandlungstag ein Rechtsanwalt aussagen, der mehrere prominente Neonazis verteidigt hat. Er verweigerte aber jegliche Auskunft. Zur Klientel dieses Szene-Anwalts gehört etwa Tino Brandt, der den "Thüringer Heimatschutz" gründete. Aus ihm soll sich der NSU entwickelt haben. Brandt sitzt derzeit unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs in Untersuchungshaft. Auch er soll im Juli in München aussagen.
Utøya-Überlebender im Prozess
Björn Ihler, ein Überlebender des vom Attentäter Anders Behring Breivik verübten Anschlags auf der Insel Utøya bei Oslo hat den 124. Prozesstag als Zuschauer beobachtet. Beide Fälle hätten Gemeinsamkeiten, sagte Björn Ihler zur Nachrichtenagentur dpa, nämlich, dass rechtsextremer Terror ein internationales Phänomen sei. Juristisch würden Deutschland und Norwegen die Anschläge von Breivik und den NSU-Terroristen allerdings unterschiedlich aufarbeiten, so Ihler.