NSU-Prozess


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155. Verhandlungstag Keine neuen Erkenntnisse zum Weg der Tatwaffe

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ist für seine Hartnäckigkeit bekannt. Heute musste er sie bei einem Kollegen anwenden – das half aber nicht viel.

Stand: 05.11.2014 | Archiv

Ceska 83, 7,65 Browning mit Schalldämpfer | Bild: picture-alliance/dpa

Wie kam die Ceska Pistole, mit der neun der zehn mutmaßlichen NSU-Morde begangen wurden, aus der Schweiz nach Deutschland? Ein weiteres Mosaik zur Klärung dieser Frage sollte ein ehemaliger Haftrichter  des Obergerichts des Kantons Bern liefern. Er hatte den vermeintlichen Waffenhändler Hans-Ulrich M. im Februar 2012 vernommen. M. soll in der Schweiz mit Erwerbsscheinen eines Dritten Waffen gekauft und ins Ausland weiterverkauft haben. Dies sagt zumindest der damalige Bekannte von M. von dem die Waffenerwerbsscheine stammten. M. wird beschuldigt eine Ceska-Pistole nach Deutschland verkauft zu haben, die schließlich in den Händen der mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos landete.

Gerichtsreporter-Tagebuch

Oliver Bendixen | Bild: Bayerischer Rundfunk zum Artikel 155. Verhandlungstag, 05.11.2014 Der Richter musste sich beherrschen

Es war ein unergiebiger Prozesstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Einmal mehr ging es um die Ceska-Pistole. Ein Zeuge schaffte es, nicht nur den Vorsitzenden Richter Götzl zu nerven. [mehr]

Da sowohl M. als auch sein Bekannter bisher nicht vor Gericht erschienen sind, müssen Vernehmungsprotokolle der beiden Schweizer in den Prozess eingebracht werden. Doch im heutigen Fall brachte dies keine neuen Erkenntnisse über den Weg der Ceska-Pistole. Der mittlerweile pensionierte Zeuge erinnerte sich zu Beginn an nichts mehr aus der Vernehmung von vor knapp drei Jahren. Durch beständiges Nachhaken gelang es dem Vorsitzenden, dass der Befragte immerhin noch rekapitulieren konnte, dass es bei der Vernehmung um Waffen ging – mehr aber nicht.

Kommt der beschuldigte Waffenverkäufer vielleicht doch noch nach Deutschland?

Eine Aussage von M. wäre für den Prozess hoch relevant. Dieser weigert sich aber bisher nach Deutschland zu kommen, weil er eine strafrechtliche Verfolgung fürchtet. Im Gespräch mit einem Rechtsanwalt der Nebenklagevertretung signalisierte er zuletzt allerdings die Bereitschaft aussagen zu wollen. Der zweite Zeuge, ein Kriminalbeamter aus Meckenheim, hatte im Juli 2014 mit M. telefoniert. Die Bundesanwaltschaft hatte angeboten einen Rechtsbeistand für den Schweizer zu bezahlen. Aber: „Ich konnte M. letztendlich nicht davon überzeugen nach Deutschland zu kommen.“ lautete das ernüchternde Resultat des Kriminalbeamten.

Ein skurriler Auftritt bringt Zschäpe zum Lachen

Auch der dritte Zeuge sollte etwas über M. berichten. Der Thüringer besaß ein Eiscafé und lernte M. Mitte der 90er Jahre dort kennen. Über mögliche Waffengeschäfte konnte der Mann aber nichts berichten. Statt dessen stellte er die Geduld des Vorsitzenden Richters immer wieder auf die Probe. Überhaupt war seine Aussage etwas wirr: er erzählte von Bettgeschichten mit der ehemaligen Lebensgefährtin von M. Auf die Frage, ob gegen ihn auch mal wegen Waffenbesitz ermittelt worden sei, antwortete er: „Ich hatte ein Gewehr aus Glas aber das war mit Rotwein gefüllt.“ Die meisten Anwesenden im Gerichtssaal inklusive Anklagebank und Beate Zschäpe konnten sich dabei das Lachen nicht verkneifen.


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