33. Verhandlungstag Holger G. schweigt weiter
Er sei bereits damals von einem fremdenfeindlichen Motiv ausgegangen. Das sagte vor dem Oberlandesgericht (OLG) München am 6. August ein Zeuge zum Mord an Ismail Yasar, der vor über acht Jahren in Nürnberg begangen worden war. Im NSU-Prozess war es der letzte Verhandlungstag vor der einmonatigen Sommerpause.
Das Gericht war wiederholt kritisiert worden, weil es in der Beweisaufnahme zwischen verschiedenen Tatkomplexen hin und her sprang - wofür organisatorische Gründe geltend gemacht wurden. Am Donnerstag setzte sich das fort. Zunächst berichtete ein BKA-Ermittler von einem Ortstermin mit dem Angeklagten Holger G. im sächsischen Zwickau. Dorthin hatte G. den drei untergetauchten Neonazis um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe eine Waffe gebracht. Holger G. gilt als wichtiger Zeuge der Anklage, weil er das Trio des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) über längere Zeit kannte und im Ermittlungsverfahren Angaben zur Rolle Zschäpes innerhalb der Gruppe gemacht hatte.
Richter ermahnte Angeklagten zur Aussage
Im Prozess hat der 39-Jährige bislang aber zu den Tatvorwürfen nur eine vorgefertigte Erklärung verlesen. Sein Verteidiger bekräftigte am Donnerstag nochmals, dass G. derzeit keine weiteren Angaben machen wolle. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte vor der Sommerpause angedeutet, dass die bisherige Erklärung aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend sei. Das könnte eine Rolle spielen, falls G. auf Anwendung der Kronzeugenregelung hofft.