NSU-Prozess


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Anklage fordert im NSU-Prozess Beate Zschäpe soll lebenslang ins Gefängnis

Beate Zschäpe soll lebenslang ins Gefängnis, das fordert die Bundesanwaltschaft. Außerdem soll ihr die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung genommen werden. Für die übrigen Angeklagten beantragten die Bundesanwälte hohe Haftstrafen.

Von: Thies Marsen

Stand: 12.09.2017 | Archiv

Beate Zschäpe neben ihrem Verteidiger, im Hintergrund Ralf Wohlleben | Bild: Joerg Koch/picture alliance/AA

Auch für zwei weitere Angeklagten im NSU-Prozess stellte die Anklagebehörde am Vormittag bereits ihren Antrag auf Strafzumessung.

Zschäpe soll nicht nur lebenslänglich hinter Gitter. Die Anklagebehörde beantragte für sie zudem Sicherungsverwahrung. Selbst nach einem Ende ihrer regulären Haft, würde sie dann weiter inhaftiert bleiben, im sogenannten Maßregelvollzug. Laut Angklagebehörde hat Zschäpe einen Hang zu Gewalttaten und ist für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich.

Für Bundesanwalt Herbert Diemer ist klar: Zschäpe sei für jeden einzelnen der Morde des NSU an neun Migranten und einer Polizistin verantwortlich. Schon allein dafür komme nur eine lebenslange Haftstrafe in Frage. Darüber hinaus sei sie unter anderem noch für zwei Sprengstoffanschläge in Köln und für weitere dem NSU zur Last gelegte Taten verantwortlich.

Zschäpe als Tarnkappe

Zschäpe sei nicht nur Mitwisserin gewesen, sondern auch Mittäterin. Sie habe die Finanzen und Kommunikationsmittel der Gruppe verwaltet, die Fassade aufrecht erhalten und quasi als Tarnkappe fungiert. Ohne sie seien die Taten nicht möglich gewesen, so der Bundesanwalt. Dazu komme, dass sie nach der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 in der gemeinsamen Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße Feuer legte.

Dadurch habe sie andere Hausbewohner in Lebensgefahr gebracht. Die Bundesanwaltschaft wertet das als Mordversuch. Insgesamt zählt die Anklagebehörde 14 Taten, von denen jede einzelne mit lebenslänglich zu bestrafen sei.

Vom Hotel nach Stadelheim?

André E., langjähriger NSU-Unterstützer, soll für zwölf Jahre ins Gefängnis. In seinem Fall habe der Prozess ergeben, dass seine Schuld noch größer sei, als ursprünglich in der Anklageschrift ausgeführt, so die Bundesanwaltschaft. Sie ist der Überzeugung: André E. hat Beihilfe geleistet zu versuchtem Mord und besonders schwerem Raub.

Für André E. beantragten die Bundesanwälte Untersuchungshaft. Darüber soll morgen beraten werden. Heute Nachmittag wird entschieden, ob E. vorsorglich in Gewahrsam genommen und nach Stadelheim gebracht wird. Daraufhin erklärte der Anwalt von André E., sein Mandant habe im Hotelzimmer bereits eine gepackte Tasche.

Für Holger G. wurden fünf Jahre Haft gefordert. Er habe Böhnhardt einen Führerschein und einen Reisepass, Zschäpe eine AOK-Karte verschafft. Außerdem sei er wichtige Bezugsperson des Trios gewesen. Ein Mitläufer aber war er nicht, so der Bundesanwalt. G. habe im Ermittlungsverfahren freiwillig ausgesagt und so dazu beigetragen, schwerstes Unrecht aufzuklären.

Zwölf Jahre für Wohlleben, drei für Carsten S.

Auch für zwei weitere Angeklagte im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft am Vormittag bereits ihren Antrag auf Strafzumessung gestellt: Ralf Wohlleben und Carsten S. Die beiden sind die mutmaßlichen Lieferanten der berüchtigten Ceska-Pistole, mit der der NSU neun Migranten ermordete: Dabei fällt die Forderung höchst unterschiedlich aus. Wohlleben soll für zwölf Jahre ins Gefängnis. Die Bundesanwaltschaft hält ihn für die zentrale Unterstützerfigur des NSU in seiner Frühphase.

Carsten S, der als einziger frühzeitig Reue und den Willen zur Aufklärung gezeigt hat, war zur Tatzeit Heranwachsender. Er soll daher nur eine Jugendstrafe von drei Jahren erhalten.


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