74. Verhandlungstag 15.1.2014 Brandstiftung in Zwickau gefährdete Dritte
Am 74. Verhandlungstag des NSU-Prozesses wurden erneut Ermittler zur mutmaßlichen Brandstiftung im letzten Unterschlupf der Terrorzelle in Zwickau vernommen. In der Brandstiftung sehen sie eine "hohe Gefährdung Dritter".
Am 74. Verhandlungstag des NSU-Prozesses vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) wurden heute erneut Ermittler zur mutmaßlichen Brandstiftung im letzten Unterschlupf der Terrorzelle in Zwickau vernommen.
Die Brandstiftung in der Wohnung im sächsischen Zwickau brachte nach Einschätzung eines Sachverständigen eine "hohe Gefährdung Dritter". Sowohl die Explosion als auch die Rauchgase hätten Unbeteiligte verletzen oder töten können, sagte ein Physiker des bayerischen Landeskriminalamts im NSU-Prozess. Die Wohnung in Zwickau war der letzte Wohnsitz der mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Zschäpe wird von der Anklage zur Last gelegt, unmittelbar vor ihrer Flucht am 4. November 2011 das Haus in Brand gesetzt zu haben.
In dem Gebäude wohnte damals auch eine Seniorin. Sie war zu Hause, als das Haus in Flammen stand. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe versuchten Mord vor, weil sie das Leben der betagten Frau riskiert habe.