92. Verhandlungstag, 12.3.2014 Vernehmung zum NSU-Mord in Kassel
Im NSU-Prozess ging es am Mittwoch nochmals um den Mord an Halit Yozgat in Kassel. Dazu wurde der ehemalige hessische Verfassungsschutzdirektor Lutz Irrgang befragt. Er sollte die Rolle seines Mitarbeiters Andreas T. klären.
Es geht weiter um die eigenartige Rolle des früheren Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas T., die dieser beim NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel spielte. In seiner Aussage verteidigte Irrgang seine Behörde. Das Landesamt habe sich nicht in die Ermittlungen eingemischt, da der Landespolizeipräsident darum gebeten hatte, sich aus dem Sachverhalt herauszuhalten. Zudem sei er zur Tatzeit im Urlaub gewesen und habe erst als T. unter Mordverdacht geriet diesen vom Dienst suspendiert. Auf kritische Fragen der Nebenkläger -Anwälte blieb Irrgang ausweichend. In einem Fall habe er Bedenken gehabt, mit einem Polizeibeamten zu sprechen, "der die Pflicht hat, alles, was er erfährt, zur Grundlage eines neuen Verfahrens zu machen".
Der Mord von Kassel
Yozgat war laut Anklage 2006 in seinem Internetcafé in Kassel von den mutmaßlichen NSU-Terroristen erschossen worden. Im Gerichtssaal wurde das Video einer Tatortbegehung mit dem ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. gezeigt. T. saß zur Tatzeit im hinteren Raum des Internetcafés. Seine Anwesenheit hatte für Spekulationen gesorgt, zumal er sich nach der Tat nicht als Zeuge gemeldet hatte.
Rätsel um Rolle des Ex-Verfassungsschützers
Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass er mit dem Mord etwas zu tun hatte. In seinen bisherigen Vernehmungen hatte T. stets behauptet, er habe von der Tat nichts mitbekommen. In dem anderthalb Minuten langen Film demonstriert er, wie er sich angeblich in dem Café umsah, Yozgat nicht fand, schließlich Geld auf den Tisch legte und hinausging. Höchstwahrscheinlich lag Yozgat zu diesem Zeitpunkt bereits tödlich getroffen hinter dem Tresen. T. will ihn nach seinen bisherigen Aussagen jedoch nicht gesehen haben.
Eine ehemalige Kollegin des Verfassungsschützers nährte allerdings Zweifel an seiner Version. Wie die 57-Jährige vor Gericht aussagte, wurde in der Woche nach der Tat ausgerechnet T. damit beauftragt, bei der Staatsschutzabteilung der Polizei Erkundungen über den Mordfall einzuholen, um herauszufinden, ob möglicherweise Islamisten mit der Tat zu tun hatten. T. habe dabei nicht erwähnt, dass er selbst Gast in dem Café gewesen sei. Dass er überhaupt in dem Café war, konnte die Polizei erst später ermitteln. T. hatte sich in einem Internet-Flirtforum eingeloggt.