NSU-Prozess


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NSU-Prozess Verteidiger starten Plädoyers: Zschäpe keine Mittäterin

Nach monatelangen Verzögerungen hat Beate Zschäpes Verteidiger Hermann Borchert am 419. Verhandlungstag die Plädoyers der Verteidigung eröffnet. Er bestritt die Mittäterschaft seiner Mandantin an den Taten des NSU - und trat damit der Bundesanwaltschaft entgegen. Diese sieht die Schuld der Hauptangeklagten im NSU-Prozess als erwiesen an und fordert neben der Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung.

Von: Ina Krauß

Stand: 24.04.2018 | Archiv

Hermann Borchert, Beate Zschäpe, Mathias Grasel (v.l.n.r.) | Bild: pa/dpa/Matthias Schrade

Die Vorwürfe zu erschüttern, ist keine leichte Aufgabe für die Verteidigung Beate Zschäpes - zumal ihr Anwalt Hermann Borchert erst zwei Jahre nach Beginn des Verfahrens eingestiegen ist. Entsprechend gespannt wurde sein Plädoyer erwartet.

Angriffe gegen die Bundesanwaltschaft

Um kurz vor 13.00 Uhr erteilte ihm der Vorsitzende Richter das Wort: "Herr Borchert, bitteschön", sagte Manfred Götzl. Borchert griff zur Lesebrille, bata noch um ein Stehpult und stellte klar, dass er den Vorwurf der Mittäterschaft widerlegen will. Die Bundesanwaltschaft griff er frontal an. Die Voraussetzungen für eine Mittäterschaft seien nicht gegeben. Borchert warf der Bundesanwaltschaft eine bewusst fehlerhafte Beweisführung vor. Sie habe die Aussagen von Beate Zschäpe bewusst ignoriert und Beweise zur zu Ungunsten seiner Mandantin ausgelegt.

Borchert wollte in seinem Plädoyer ein anderes Bild von Beate Zschäpe zeichnen. Er ging dabei detailreich auf die Beweisführung der Bundesanwaltschaft ein, bezog sich aber auch auf das Bild seiner Mandantin, das er selbst sich in zahlreichen Gesprächen mit ihr gemacht habe. So habe sie Charakterstärke bewiesen, als sie ihre Verteidiger mitten in dem Mammutverfahren auswechselte. Die Charakterstärke hätte aber gegenüber ihrem Partner Uwe Böhnhardt keine Wirkung gezeigt.

Zschäpes Rolle im NSU-Trio

Wie schon in der Einlassung, die Borchert für seine Mandantin verfasst und vorgetragen hatte, zeichnete der Münchner Strafverteidiger das Bild einer Frau, die sich gegen ihre gewalttätigen Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht durchsetzen und die sich aufgrund einer dependenten, also abhängigen Persönlichkeitsstörung, nicht von den beiden lösen konnte.

Borchert griff auch die These der Bundesanwaltschaft an, der NSU habe durch die gegen Migranten gerichteten Morde und Sprengstoffanschläge ausländerfeindliche Ziele verfolgt. Da es unmittelbar nach den Taten kein Bekenntnis zu den Taten gegeben habe, hätten diese Ziele gar nicht erreicht werden können, so Zschäpes Verteidiger. Die These sei falsch. Borchert bestritt die Beteiligung seiner Mandantin an den Taten des NSU. Allein das Wissen um die Raubüberfälle und die Brandlegung in der Zwickauer Frühlingsstraße hatte Beate Zschäpe eingeräumt.

Zschäpe-Plädoyers zweigeteilt

Borchert wird gemeinsam mit seinem Kollegen Mathias Grasel sein Plädoyer am Mittwoch fortsetzen. Danach sollen ihre drei sogenannten Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nach einer einwöchigen Pause ihren Schlussvortrag halten. Ihnen hatte Beate Zschäpe mitten im Prozess das Vertrauen entzogen. Dennoch werden Heer, Stahl und Sturm plädieren, da sie Beate Zschäpe - anders als Borchert und Grasel - über den gesamten Verlauf des nunmehr fast fünfjährigen Verfahrens vertreten haben.


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