329. Verhandlungstag, 13.12.2016 Fall Peggy kein Thema im NSU-Prozess
Der Fall Peggy wird im NSU-Prozess voraussichtlich keine Rolle mehr spielen. Das Münchner Oberlandesgericht lehnte es heute ab, Akten der Bayreuther Staatsanwaltschaft zu dem bis heute ungeklärten Mordfall beizuziehen.
Ein Nebenklage-Vertreter hatte die Beiziehung beantragt, nachdem vor einigen Wochen bekannt geworden war, dass nahe der Leiche des Mädchens eine DNA-Spur des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardts gesichert worden war.
In dem Antrag wurde auf zahlreiche mögliche Verbindungen zwischen der extrem rechten Szene und Kinderpornografie verwiesen sowie auf einen Brief, der der Mutter Peggys nur elf Tage nach dem Verschwinden des Mädchens zugestellt worden war und in dem sie in typisch rechtsextremer Diktion beschimpft wird, weil sie sich offenbar kurz zuvor dem Islam zugewandt hatte.
Ermittlungen zur Herkunft der DNA dauern an
Allerdings ist bisher noch nicht geklärt, ob das Genmaterial Uwe Böhnhardts eventuell durch Verunreinigung von Untersuchungsgeräten oder andere Fehler der Spurensicherung an den Fundort von Peggys Leiche gelangt ist. Beate Zschäpe selbst hatte vergangene Woche erklärt, sie wisse nichts zu dem Fall.
Ein Brief, den Zschäpe aus dem Gefängnis an einen ebenfalls einsitzenden Neonazi in Nordrhein-Westfalen geschrieben hat, wird dagegen im NSU-Prozess behandelt werden, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes allerdings nicht in der öffentlichen Hauptverhandlungen, sondern im sogenanntem Selbstleseverfahren. Der Brief könnte für die Strafzumessung durchaus von Relevanz sein, denn Zschäpe gewährt darin tiefe Einblicke in ihre Gedankenwelt und macht dabei keinesfalls den Eindruck, sie sei eine unbedarfte Mitläuferin, wie sie es in ihren schriftlichen Aussagen vor Gericht stets dargestellt hatte.